Sanierung Kapuzinerkirche Überlingen – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Überlingen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88662
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ueberlingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av15cc21
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kapuzinerkirche Überlingen – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die große Kreisstadt Überlingen plant die Sanierung der 1658 errichteten Kapuzinerkirche in Überlingen.
Als Teil einer ehemaligen Klosteranlage steht das Gebäude unter Denkmalschutz und soll zukünftig als Kultur- und Eventlocation im Ganzjahresbetrieb (Versammlungsstätte mit bis zu 400 Personen) dienen.
Aktuell wird von Gesamtkosten (Kgr. 200-700, DIN 276) i. H. v. ca. 3,5 Mio. € brutto ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine angedacht:
Leistungsbeginn: Anfang/Mitte Januar 2022,
Fertigstellung: Ende April 2024.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Die Kapuzinerkirche stammt aus dem Jahr 1658 und ist ein Kulturdenkmal von besonderer Güte.
Im Jahr 1808 wurde das Kloster aufgelöst und die Kirche der weltlichen Nutzung zugeführt. Das Gebäude wurde in der Folge zunächst als Gastwirtschaft und Badeanstalt und dann viele Jahre hauptsächlich als Remise, Lagerraum, Werkstatt sowie zeitweise als Magazin genutzt.
1910/11 wurde die ehemalige Kirche zu einem Theater- und Konzertsaal umgebaut und im Laufe des 20. Jahrhunderts wieder zum Lager degradiert.
Seit einer teilweisen Instandsetzung 2002/2003 ist die Kapuzinerkirche ein Ort für Veranstaltungen und war von 2003 bis 2017 Spielstätte für das Sommertheater. Insbesondere im Kirchen- und Chorraum sind historisch wertvolle, denkmalgeschützte Putzschichten vorhanden.
Am 11.12.2017 wurde aus Gründen der Baufälligkeit des Dachstuhls ein sofortiges Nutzungsverbot für die Kapuzinerkirche ausgesprochen. Im Jahr 2019 wurde eine technische Sicherung des Dachstuhls vorgenommen.
Für das Jahr 2020 war vorgesehen, dass der Ausstellungsbereich "Blumenhalle" im Rahmen der Landesgartenschau Überlingen in der Kapuzinerkirche in Betrieb geht. Aufgrund der Corona-Pandemie
wurde diese Nutzung verschoben.
Die Gebäudegrundfläche beträgt ca. 450 m², wobei eine Hauptnutzfläche von ca. 430 m² zzgl. Dachraum angesetzt werden kann.
Die Kapuzinerkirche wurde bisher als öffentliche Einrichtung im Eigentum der Stadt Überlingen betrieben und diente dem kulturellen und gesellschaftlichen Leben in der Stadt.
Zu diesem Zweck wurde die Einrichtung auch an Dritte zur Miete überlassen.
Nach der Sanierung soll die Kapuzinerkirche als Kultur- und Eventlocation im Ganzjahresbetrieb (Versammlungsstätte mit bis zu 400 Personen) dienen.
Aktuell wird von Gesamtkosten (Kgr. 200-700, DIN 276) i. H. v. ca. 3,5 Mio. € brutto ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine angedacht:
Leistungsbeginn: Anfang/Mitte Januar 2022,
Fertigstellung: Ende April 2024.
Für die Sanierung der Kapuzinerkirche Überlingen sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3 bis 9 werden in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 gemäß § 34 HOAI;
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß § 34 HOAI;
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 gemäß § 34 HOAI;
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, hier insbesondere:
1. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Kapuzinerkirche Überlingen – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB).