Energetische Sanierung D- und E-Bau der Gewerbeschule VS-Schwenningen - Blitzschutzarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lrasbk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung D- und E-Bau der Gewerbeschule VS-Schwenningen - Blitzschutzarbeiten
Im Zuge der energetischen und brandschutztechnischen Sanierung der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen am Standort Schwenningen, muss die vorhandene Blitzschutzanlage auf den Dächern der Gebäudeteile D und E abschnittsweise demontiert und wieder neu installiert werden.
Die Fundamente werden im Zuge der abschnittsweisen Fassadensanierung freigelegt, hier ist gemäß dem Baufortschritt ein V4A-Edelstahldraht einzulegen.
Ausführungszeitraum: Juli 2023 bis September 2024
Im Zuge der energetischen und brandschutztechnischen Sanierung der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen am Standort Schwenningen, muss die vorhandene Blitzschutzanlage auf den Dächern der Gebäudeteile D und E abschnittsweise demontiert und wieder neu installiert werden.
Die Fundamente werden im Zuge der abschnittsweisen Fassadensanierung freigelegt, hier ist gemäß dem Baufortschritt ein V4A-Edelstahldraht einzulegen.
Ausführungszeitraum: Juli 2023 bis September 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt
worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
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über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.