Lehr- und Lernmittel für die Schulen in Euskirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 06/3001/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lehr- und Lernmittel für die Schulen in Euskirchen
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lehrmittelverordnung/Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG. Die Lieferung erfolgt für die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027.
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern (Grundschulen)
Stadt Euskirchen - Fachbereich 6, Schulen, Generationen, Soziales Kölner Straße 75 53879 Euskirchen Stadt Euskirchen
Schulen im gesamten Stadtgebiet (PLZ 53879 und 53881 Euskirchen)
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG. Die Lieferung erfolgt für die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027.
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern (Realschulen und Gesamtschulen)
Stadt Euskirchen - Fachbereich 6, Schulen, Generationen, Soziales Kölner Straße 75 53879 Euskirchen Stadt Euskirchen
Schulen im gesamten Stadtgebiet (PLZ 53879 und 53881 Euskirchen)
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG. Die Lieferung erfolgt für die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027.
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern (Gymnasien)
Stadt Euskirchen - Fachbereich 6, Schulen, Generationen, Soziales Kölner Straße 75 53879 Euskirchen Stadt Euskirchen
Schulen im gesamten Stadtgebiet (PLZ 53879 und 53881 Euskirchen)
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG. Die Lieferung erfolgt für die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bzw. die erfolgreiche Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB (s. Formular 521 EU in den Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung des Bieters, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Falle der
Beauftragung abgeschlossen wird und über den Zeitraum der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird
- Erklärung des Bieters zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche
- Eigenerklärung Sanktionspaket darüber keinen keinen Bezug zu Russland aufzuweisen
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel
der Eignungsprüfung, bestimmter Umsatz keine Mindestbedingung)
-Eigenerklärung des Bieters über vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des
Ansprechpartners, Angabe der ausgeführten Leistung und des Auftragswertes, sowie der Leistungszeit (Mittel
der Eignungsprüfung, Referenzen sind keine Mindestbedingung)
- Eigenerklärung des Bieters über die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Euskirchen
Zentrale Vergabestelle (ZVS)
Altes Rathaus
Baumstraße 2
53879 Euskirchen
Beim Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLY3UJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2 bei dem Auftraggeber zu rügen.