Innenverkleidungen für die RNVx-Bahnen Referenznummer der Bekanntmachung: 341-22-E14
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innenverkleidungen für die RNVx-Bahnen
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv), im folgenden auch als Auftraggeber (AG) bezeichnet, beabsichtigt im Zuge einer Qualitätsoffensive durch einen Austausch beschädigter Innenverkleidungen den für den Fahrgast wahrnehmbaren Zustand der Innenverkleidungen aufrecht zu halten, zu schützen und zu verbessern. In den Variobahnen der rnv befinden sich Innenverkleidungen aus Polycarbonat, bei denen mit fortschreitender Lebensdauer, aufgrund von z. B. Verschleiß oder Vandalismus, Beschädigungen auftreten und einen Komplettaustausch erfordern.
Los 1 - Polycarbonat oder Aluminium
Los 1 umfasst 27 verschiedene Typen von Friesklappen und 2 Enddeckenteile. Eine exakte Auflistung der betroffenen Teile und benötigten Mengen geht aus den Anhängen hervor. Diese Innenverkleidungen können entweder aus Aluminium oder Polycarbonat hergestellt werden. Eine Variation des Werkstoffes innerhalb des Loses 1 ist nicht zulässig. Weitere Informationen befinden sich unter den Punkten 2.5 und 2.6. Die rnv wird eine Herstellung aus Aluminium bevorzugt bewerten.
Für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (im Folgenden als rnv benannt) besteht zweimal die Möglichkeit einer Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Sollte die rnv diese Verlängerungsoptionen ausüben wollen, erklärt Sie dies jeweils 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in schriftlicher Form.
Für die vergleichende Wertung sind die Anzahl und der Umfang der von dem Bewerber genannten Referenzen sowie die Erfüllung der optional geforderten Normen] maßgeblich.
Optionale Mengen im Rahmenvertrag
Los 2 - Polycarbonat
Los 2 umfasst alle weiteren 123 verschiedenen Innenverkleidungen, die nicht in Los 1 genannt sind. Eine exakte Auflistung der betroffenen Teile und benötigten Mengen geht aus den Anhängen hervor. Diese Teile sind alle aus Polycarbonat herzustellen.
Für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (im Folgenden als rnv benannt) besteht zweimal die Möglichkeit einer Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Sollte die rnv diese Verlängerungsoptionen ausüben wollen, erklärt Sie dies jeweils 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in schriftlicher Form.
Für die vergleichende Wertung sind die Anzahl und der Umfang der von dem Bewerber genannten Referenzen sowie die Erfüllung der optional geforderten Normen] maßgeblich.
Optionale Mengen im Rahmenvertrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber weist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) nach. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Auszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Der Bieter muss mit seinem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zur Versicherungspflicht abgeben.
Des Weiteren sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen
Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, §
98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle der Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene
Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der
Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig.
c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/
Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen
Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch
nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in
dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe
in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens
anzugeben sind. Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Für die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ist das jeweils entsprechende Formblatt zu
verwenden, wenn und soweit ein solches Formblatt den zu diesem Vergabeverfahren bereitgestellten
Auftragsunterlagen beiliegt.
d) Eigenerklärungen zu Referenzen, die die technische Leistungsfähigkeit im Bezug auf den Auftragsgegenstand nachweisen
e) Nachweise zur Erfüllung einschlägiger Normen, die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit dienen
Angebote und sämtliche geforderten Nachweise/ Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Im Falle
nicht deutschsprachiger Unterlagen hat der Bieter zusammen mit dem Original eine beglaubigte Übersetzung
des jeweiligen Dokuments einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Der Bieter trägt
außerdem die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
siehe Auftragsunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Mit dem Angebot hat der Bieter zu erklären (No Spy-Erklärung), dass er rechtlich und tatsächlich in der Lage
ist, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu
behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.
Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche
Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen.
Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der
Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten
bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen wird der Bieter die Vergabestelle auf
die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen. Der
Bieter wird die Vergabestelle – nach Zuschlag den Auftraggeber – sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich
hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für den Bieter eine Notwendigkeit oder Verpflichtung
entsteht oder der Bieter eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der beschriebenen
Vertraulichkeit hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde
oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer
mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag
eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig
bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt
werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de