Cloud-Security Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: 31-E-2206
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://z-u-g.org
Abschnitt II: Gegenstand
Cloud-Security Plattform
Skalierbare Cloud Security Lösung
Berlin, Bonn, Cottbus, bundesweit, remote
Es wird eine Einwahlmöglichkeit der vielen Mitarbeiter*innen mit der Möglichkeit der Zuweisung unterschiedlicher Ressourcen je nach Projektzugehörigkeit gesucht. Die Verwaltbarkeit und Übersichtlichkeit des Ganzen hat dabei einen sehr hohen Stellenwert. Um dem anhaltenden Aufwuchs und den wachsenden Anforderungen an die Datensicherheit im Besonderen während des mobilen Arbeitens gerecht zu werden, ist eine skalierbare Cloud Security Lösung zwingend notwendig geworden.
Somit ist das Ziel dieser Ausschreibung eine geplante und langfristige vertragliche Lösung für eine Cloud-Security Plattform für eine dauerhaft wachsende Organisation.
Wir streben dazu eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren (2 Jahren Mindestvertragslaufzeit) an, die zum bedarfsgerechten Abruf von Lizenzen und Dienstleistungen wie z. B. Beratungen und technischer Support (z. B. für weitere Rollouts) berechtigt. Durch den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch auf ein bestimm...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cloud-Security Plattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.