Sicherheitsdienstleistung NU Mülheim Referenznummer der Bekanntmachung: V006/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistung NU Mülheim
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Dienstleistung für Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft Mülheim (NU Mülheim) des Landes NRW, in der Flüchtlinge untergebracht werden.
Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
NU Mülheim Parsevalstraße 70 45470 Mülheim an der Ruhr
Die Notunterkunftseinrichtungen (NU), die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) sind Einrichtungen des Landes NRW.
Die Einrichtungsleitung obliegt den Beschäftigten der Bezirksregierung Düsseldorf in eigener Zuständigkeit. Die Beschäftigten der Bezirksregierung sind Ansprechperson für alle Beteiligten vor Ort und einzige Verbindungsstelle zur Bezirksregierung Düsseldorf. Die Letztentscheidungskompetenz liegt im Zweifel bei der Einrichtungsleitung.
Der Auftragnehmer gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen und der dort Beschäftigten.
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 24 Monaten und kann durch den Auftraggeber zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Voraussichtlicher Leistungsbeginn ist der 15.06.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
(1) Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)
- dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss vom Vergabeverfahren rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie
- dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen
(2) Eigenerklärung Sanktionspaket 5_EU (Formular 523 EU; Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)
(3) Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten)
(4) Vorlage einer gültigen Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes des § 34a GewO (Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizufügen)
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die folgenden Nachweise vorzulegen:
(1) Eigenerklärung zum jährlichen eigenen Gesamtumsatz, aufgeteilt jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (ein entsprechender Vordruck ist auf der Vergabeplattform verfügbar)
Der Bieter / die Bietergemeinschaft insgesamt muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) jährlich einen Nettojahresgesamtumsatz von 5,5 Mio. Euro erzielt haben.
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck auf der Vergabeplattform verfügbar), aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl, differenziert nach Festangestellten des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
(2) Mindestens zwei Referenzen (Vordruck auf der Vergabeplattform verfügbar) aus den letzten drei Jahren (seit März 2020) über die Erbringung von Dienstleistungen der Sicherheit in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern mit einer Kapazität von mindestens 400 Plätzen. Die Kapazitätsgröße der Referenzeinrichtungen wird als vergleichbar in Bezug auf die Kapazitätsgröße der NU Mülheim angesehen. Die Referenzen sollen insbesondere nachfolgende Angaben aufweisen.
(2.1) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Referenz
(2.2) Angabe des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
(2.3) Zeitraum der Leistungserbringung (Grundlaufzeit, ggf. Verlängerungen), Auftragswert
(2.4) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu
- Art der Einrichtung
- erbrachte Leistungen, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen,
- Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
- Anzahl der in der Einrichtung eingesetzten Beschäftigten des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
zu (1)
Der Bieter für Sicherheitsdienstleistung muss nachweisen, dass er über mindestens 36 festangestellte Angestellte verfügt. Der Nachweis ist aufzugliedern nach Berufsgruppen (Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Personen mit Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO, sonstige Sicherheitsmitarbeiter, Auszubildende, kaufm. Angestellte und sonstige Angestellte).
zu (2) Alle Bieter müssen mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren über die Erbringung von vergleichbaren Dienstleistungen einreichen. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die geforderte Leistung seit / für mindestens 6 Monaten organisiert(e) und erbringt / erbrachte. Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von 400 Personen werden als vergleichbar zu der hier ausgeschriebenen Einrichtung angesehen. Der Auftragswert muss für jede Referenz mindestens 1,2 Mio. Euro betragen.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten zwei Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten zwei Referenzprojekte verfügen.
Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insbesondere aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, s. Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Ortsbesichtigung in 13. KW angeboten. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist zwingend erforderlich, um ein Angebot abzugeben. Hierfür melden Sie sich bitte bis zum 24.03.23 , 12 Uhr über das Tool der Bieterkommunikation des Vergabemarktplatzes NRW zwingend an. Der genaue Ortstermin wird Ihnen dann zeitnah mitgeteilt.
5.Bei den Angaben zur Regelbelegung, Vertragsbeginn und Vertragsende handelt es sich um voraussichtliche Werte, die im Laufe des Verfahrens noch geändert werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYRYW1QB7TFF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.