Fliesen- und Plattenarbeiten, Schulzentrum-Wiemelhausen, Querenburger Str. 43 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO-ZEK-2_2020_0266_OV_ZD
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fliesen- und Plattenarbeiten, Schulzentrum-Wiemelhausen, Querenburger Str. 43
Schulzentrum Wiemelhausen
Querenburger Str. 43
44789 Bochum
— Kugelstrahlen ca. 350 m2,
— Verbundestrich Nassbereich ca. 350 m2,
— Verbundabdichtung Butyl_kautschuk ca. 250 m2,
— Abdichtung Wand ca. 1 500 m2,
— Abdichtung Boden ca. 700 m2,
— Abdichtung Eckfugenband ca. 1 500 m,
— Spritzbewurf Wand ca. 1 000 m2,
— Innenputz Wand ca 1 000 m2,
— Bodenfliesen ca. 1 800 m2,
— Fliesen Fensterleibung,
— Wandfliesen ca. 1 500 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fliesen- und Plattenarbeiten Schulzentrum-Wiemelhausen, Querenburger Str. 43
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schulzentrum Wiemelhausen
Querenburger Str. 43
44789 Bochum
Sanierung Turnhalle, Gymnastikhalle, Lehrschwimmbecken im Schulzentrum Wiemelhausen, Querenburger Str. 43, 44879 Bochum, Fliesen- und Plattenarbeiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48691
Land: Deutschland
Der Estrichleger hatte bei der im Hauptauftrag enthaltenen Leistung einen Mangel produziert. Die Mangelbeseitigung erfolgte nicht ordnungsgemäß. Daraus resultierte ein Baustopp für alle Folgegewerke. Aufgrund der mangelhaften Ausführung wurde der Estrichleger gekündigt. Für die dringend erforderliche Ersatzvornahme hat sich der beauftragte Fliesenleger Fa. Lepping bereit erklärt, die Arbeiten zu übernehmen und auch kurzfristig auszuführen. Der Versuch, den Auftrag an einen anderen Unternehmer zu vergeben, zeigte, dass 99 % der Firmen keine freien Kapazitäten hatten. Die Folge wäre ein weiterer Bauzeitverzug mit erheblichen Folgekosten gewesen. Die aufgeführten Leistungen waren nicht mit den E.P. des Hauptauftrags vergleichbar. Sie enthielten neue und zusätzliche Leistungen, was Mehrkosten zur Folge hatte.
Der Estrichleger hatte bei der im Hauptauftrag enthaltenen Leistung einen Mangel produziert. Die Mangelbeseitigung erfolgte nicht ordnungsgemäß. Daraus resultierte ein Bau-stopp für alle Folgegewerke. Aufgrund der mangelhaften Ausführung wurde der Estrichleger gekündigt. Für die dringend erforderliche Ersatzvornahme hat sich der beauftragte Fliesenleger Fa. Lepping bereit erklärt, die Arbeiten zu übernehmen und auch kurzfristig auszuführen. Der Versuch, den Auftrag an einen anderen Unternehmer zu vergeben, zeigte, dass 99 % der Firmen keine freien Kapazitäten hatten. Die Folge wäre ein weiterer Bauzeitverzug mit erheblichen Folgekosten gewesen. Die aufgeführten Leistungen waren nicht mit den E.P. des Hauptauftrags vergleichbar. Sie enthielten neue und zusätzliche Leistungen, was Mehrkosten zur Folge hatte. Die Änderung erfolgte aufgrund von Umständen, die der AG nicht vorsehen konnte. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht.