Stromlieferung SLP Abnahmestellen 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 10296827-MW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]09
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wver.de/online-vergabe/
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung SLP Abnahmestellen 2024-2025
Lieferung elektrischer Energie an SLP Abnahmestellen 2024-2025
369 SLP Abnahmestellen im Verbandsgebiet 369 Standard-Last-Profil Abnahmestellen im Verbandsgebiet des WVER
Stromlieferung an 369 Standardlastprofil-Abnahmestellen des Auftraggebers in den Kalenderjahren 2024 - 2025. Zu liefern ist Drehtstrom mit einer Frequenz von 50 Hz. Die Gesamtliefermenge beläuft sich auf rund 2,7 GWh/a.
Die in den Vergabeunterlagen genannten Massen basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre und dienen lediglich dem Angebotsvergleich. Hierbei handelt es sich um geschätzte Bedarfe, welche keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestmenge begründen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Ersatzansprüche aus der Nichtinanspruchnahme/-abnahme von Leistungen oder Mengen sind ausgeschlossen.
Mit dem Rahmenvertrag werden lediglich die Konditionen für etwaige Einzelaufträge, die während der Vertragslaufzeit geschlossen werden, festgelegt. Die konkrete Beauftragung der Einzelaufträge erfolgt mit gesonderten Vereinbarungen in Form von schriftlichen Einzelabrufen über eine SAP-Bestellung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strom SLP Abnahmestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stolberg
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52222
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse: http://www.ewv.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
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1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YRRYU6Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]