Card Manager 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: E36193685
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stuttgart-airport.com
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport-elvis.de/E36193685
Abschnitt II: Gegenstand
Card Manager 2.0
Card Manager 2.0
Erneuerung des bestehenden Ausweismanagement Systems der Flughafen Stuttgart GmbH. Entwicklung / Bereitstellung / Customizing des neuen Systems und Migration des bestehenden Datenbestandes.
Flughafen Stuttgart
Card Manager 2.0
Die Basis der Aufgabenstellung für den Auftragnehmer ist die Ablösung des Ausweismanagements durch die Einführung des Card Managers 2.0. Die Erneuerung besteht im Wesentlichen aus folgenden groben Leistungsinhalten:
- Beschaffung / Implementierung der Softwarelösung für den Card Manager 2.0
- Entwicklung / Customizing / Aufbau / Einführung des Card Manager 2.0
- Migrationen Datenbestände aus dem Bestandssystem
- Service- und Supportleistungen für den neuen Card Manager 2.0
Der im Rahmen dieser Ausschreibung zu vergebende lösungsorientierte Auftrag besteht grundsätzlich aus der Beschaffung, der vom Bieter ausgewählten und empfohlenen Softwarelösung für die beschriebenen Anforderungen und der Implementierung in das Betriebsumfeld des Flughafens Stuttgart mit den zugehörigen Entwicklungs-, Installations-, Customizing- und Konfigurationsarbeiten inkl. der Migrationsleistungen im Rahmen der Übernahme des bestehenden Datenbestandes in die neue Lösung.
Im Zuge der Implementation müssen neben einem Feinkonzept, welches die genaue Realisierung / Umsetzung im Detail beschreibt, auch entsprechende Ausführungskonzeptionen für den schrittweisen Aufbau, die Einführung, die Integration und die Migration hinsichtlich einer Überführung in den Betrieb der FSG erstellt werden. Hierin sind auch entsprechend Prozessdefinitionen, Dokumentationen und Schulungsmaßnahmen durch den Bieter anzugliedern und zu erfüllen.
Im Anschluss an die Integration und Betriebsüberführung schließen sich entsprechende Support- und Serviceleistungen an. Der Auftragnehmer übernimmt den SLA basierten Service für alle den Card Manager 2.0 entsprechenden Anforderungen.
Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern wird der Auftraggeber die Bewerber anhand der nachfolgend beschriebenen Bewertung auswählen.
Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 4100 Punkte erreichen kann.
Der Bewerber kann maximal 4100 Punkte erreichen. Diese entfallen auf:
1) maximal 100 Punkte Verhältnis gemäß Ziffer III.1.2 a) und III.1.2 b),
2) maximal 500 Punkte gemäß Ziffer III.1.3 a),
3) maximal 3300 Punkte gemäß Ziffer III.1.3 c),
4) maximal 200 Punkte gemäß Ziffer III.1.3 d),
zu 1) bei der Bewertung der Angaben zum Verhältnis Ziffer III.1.2. a) und Ziffer III.1.2b „Umsatz auf Leistungen, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, im Verhältnis zum Gesamtumsatz“ wird folgende Bewertung durchgeführt.
[0 Punkte] bei einem Verhältnis < 10%
[20 Punkte] bei einem Verhältnis zwischen 10% und 20%
[60 Punkte] bei einem Verhältnis zwischen 21% und 40%
[100 Punkte] bei einem Verhältnis > 41%
Die Berechnung erfolgt wie folgt.
Ergebnis = UV/UG*100 [%]
UV = Mittelwert aus Ziffer III.1.2 a)
UG = Mittelwert aus Ziffer III.1.2 b)
Zu 2) bei der Bewertung der Angaben zu beschäftigten Arbeitskräften wird folgende Bewertung durchgeführt.
Bewertung der Berufsgruppe Anwendungsprogrammierung
[0 Punkte] bei Erfüllung der Mindeststandards
[50 Punkte] bei einer durchschnittlichen Anzahl > 10
[100 Punkte] bei einer durchschnittlichen Anzahl > 20
Bewertung der Berufsgruppe Support / Pflege
[0 Punkte] bei Erfüllung der Mindeststandards
[50 Punkte] bei einer durchschnittlichen Anzahl > 10
[100 Punkte] bei einer durchschnittlichen Anzahl > 20
Bewertung der Berufsgruppe SCRUM-Master (mit Zertifikat) oder mit einer vergleichbaren agilen Projektmanagement Zertifizierung
[0 Punkte] wenn keine Mitarbeiter benannt werden können
[100 Punkte] bei einer durchschnittlichen Anzahl > 3
[300 Punkte] bei einer durchschnittlichen Anzahl > 5
Zu 3) bei der Bewertung der Angaben der Referenzen wird folgende Bewertung jeweils pro Referenz durchgeführt.
a. Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Card Manager 2.0
b. Anzahl von externen Teilnehmern / Zugriffen
c. Erstellungszeitraum des Systems
d. Angaben zu Eigenleistungen / Fremdleistungen
Zu a.: Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Card Manager 2.0
[100 Punkte] Referenz entspricht einer kundenspezifischen Anwendungsprogrammierung / -bereitstellung mit einem erkennbaren Anteil von Workflows
[200 Punkte] Referenz entspricht einem workflowbasierten Verwaltungssystem
[500 Punkte] Referenz entspricht einem workflowbasiertem Ausweisverwaltungssystem entsprechend den Anforderungen des Card Managers 2.0
Zu b.: insgesamte Anzahl von externen Teilnehmern im System mit Zugangs- und Zugriffsmöglichkeiten
[ 50 Punkte] insgesamte Anzahl externer Teilnehmer im System < 500
[100 Punkte] insgesamte Anzahl externer Teilnehmer im System 501 – 4999
[200 Punkte] insgesamte Anzahl externer Teilnehmer im System > 5000
Zu c.: Erstellungszeitraum des Systems (Zeitraum von Zuschlag bis Abnahme des bereitgestellten Systems
[ 50 Punkte] Zeitraum > 24 Monate
[100 Punkte] Zeitraum 18 Monate – 24 Monate
[200 Punkte] Zeitraum < 18 Monate
Zu d.: Angaben zu Eigenleistungen / Fremdleistungen
[ 50 Punkte] Realisierung mit Fremdleistung > 50%
[100 Punkte] Realisierung mit Fremdleistung < 50%
[200 Punkte] Realisierung in Eigenleistung
Zu 4)
Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems.
[50 Punkte] Ich/Wir verfüge/n über ein Qualitätsmanagementsystem.
[100 Punkte] Ich/Wir verfüge/n über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) ohne gültiges Zertifikat.
[200 Punkte] Ich/Wir verfüge/n über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) mit gültigem Zertifikat.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ein Punktgleichstand auf Platz fünf ergeben, entscheidet das Los über den als fünften auszuwählenden Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
a1) dass dieser in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
a2) dass dieser nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, §124 Abs.1 Nr.2 GWB.
a3) dass dieser im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, §124 Abs.1 Nr.3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, §123 Abs.3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach §124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
a4) dass kein zwingender Ausschlussgrund nach §123 GWB vorliegt.
a5) dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt.
a6) dass kein Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegt; insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg
b) Benennung der Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit eine Eintragung vorgesehen ist.
c) Der Bewerber erklärt gemäß Ziffer III.1.1 a) der EU-weiten Bekanntmachung, dass keine gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen und personelle Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros (auch Projektsteuerungs- und Projektmanagementbüros) oder mit Bau- und Lieferfirmen vorliegen, die geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikt auszulösen.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben zur Selbstreinigung nach §125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach §126 GWB berücksichtigen.
Für die Prüfung und ggf. Wertung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4), II.2.9) und VI.3 b) der Bekanntmachung verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; als vergleichbar angesehen werden
Als vergleichbar entsprechend der ausgeschriebenen Leistung gelten Leistungen welche z.B. die Umsetzung eines workflowbasierenden Anwendungs- und/oder Verwaltungssystems in vergleichbarer Größe (Datensätze, Erweiterungs- / Änderungsraten) als Projektierungen beinhalten.
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
c) Erklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungssummen spätestens 14 Kalendertage nach Vertragsschluss abschließen wird:
- [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, Deckung mind. 2-fach je Kalenderjahr, für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden
- [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, Deckung mind. 2-fach je Kalenderjahr, für Vermögensschäden
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4), II.2.9) und VI.3 b) der Bekanntmachung verwiesen.
keine Mindeststandards
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Als vergleichbar entsprechend der ausgeschriebenen Leistung gelten Referenzen, welche die Umsetzung eines workflowbasierenden Anwendungs- und/oder Verwaltungssystems in vergleichbarer Größe (Datensätze, Erweiterungs- / Änderungsraten) beinhalten, und
- die mit einer vergleichbaren Anbindung mit Schnittstellen an das Verwaltungssystem (z.B. in Verbindung mit einem ZKS System) ausgestattet sind
- die die Einbindung von Externen mit entsprechenden Zugangs- und Zugriffsmöglichkeiten enthalten
- die über ein rollenbasiertes Berechtigungskonzept verfügen.
Im optimalen Fall (höchste Punktzahl) kann eine Referenz über ein Ausweis Manager System entsprechend den Anforderungen des Card Managers 2.0 vorgelegt werden.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme, Plattform des Systems, Art des Externen Zugriffes (z.B. WebFrontend mit 2-Faktor Authentifizierung), Anzahl der realisierten Zugriffe durch Externe; Art und Umfang der Service- und Supportleistungen
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Prüfung und ggf. Wertung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4), II.2.9) und VI.3 b) der Bekanntmachung verwiesen.
d) Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems.
Zu III1.3 a) In den Berufsgruppen „Anwendungsprogrammierung“ und „Support / Pflege“ muss mindestens eine durchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte von 6 für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung stehen.
Zu III1.3 c) Angabe mindestens von 1 Referenz
Zu III1.3 d) Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindeststandards.
Unbeschadet etwaiger Mindeststandards wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter:
Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr.2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen:
Die in Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Auftraggeber stellt hierfür kein Formblatt zur Verfügung.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Beteiligung am Teilnahmewettbewerb eine Vorlage erstellt. Sie ist als Teilnahmeantrag zu verstehen und zwingend für alle Angaben gem. den Ziffern III 1.1) bis 1.3) zu verwenden. Die Vorlage zum Teilnahmeantrag steht unter der in Ziffer I.3) angegebenen Adresse zum Download bereit.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag muss elektronisch (in Textform) über die eVergabe-Plattform (s. Ziffer I.3) eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens (Wettbewerblicher Dialog):
e1) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
e2) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
e3) Die in Ziffer II.2.7) und ggf. in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
e4) Fragen zum Vergabeverfahren und zur Leistungsbeschreibung sind elektronisch in Textform, unter Verwendung des Fragenformulars, über die eVergabe-Plattform gem. Ziffer I.3 einzureichen. Bewerberfragen sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis spätestens zum 24.03.2023, 23:59 Uhr, Bieterfragen, wenn sie bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin zur Einreichung der Angebote eingegangen sind.
e5) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
e6) Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist unzulässig.
e7) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.