Technische Betreuung sowie Weiterentwicklung der Internetseiten www.rauchfrei-info.de (Erwachsenenseite) und www.rauch-frei.info (Jugendseite) Referenznummer der Bekanntmachung: BHO Legal: BZgA_RV_17_22_JM IT Rauchfrei
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betreuung sowie Weiterentwicklung der Internetseiten www.rauchfrei-info.de (Erwachsenenseite) und www.rauch-frei.info (Jugendseite)
Folgende Leistungen sind Gegenstand des Auftrags:
Projektmanagement;
Technische Zusammenlegung von www.rauchfrei-info.de (Erwachsenenseite) und www.rauch-frei.info (Jugendseite) in TYPO3 Multisite inkl. Upgrade beider Seiten auf die aktuellste TYPO3-Version;
Gestalterische Weiterentwicklung beider Seiten auf Basis von Leitlinien für die Designentwicklung der fachlichen Redaktionen inkl. Erstellung von Grafiken;
Technische Pflege und Weiterentwicklung der Webauftritte www.rauchfrei-info.de (Erwachsenenseite) und www.rauch-frei.info (Jugendseite);
Technische Redaktion inkl. Direct-Mail Aktionen;
Technische Pflege, Weiterentwicklung und ggf. Neuentwicklung der Forensoftware inkl. Nutzeradministration, Rechte- und Rollenkonzept sowie Lotsen-Projekt;
Anpassung der XML-Schnittstelle der Erwachsenenseite zur Kommunikations-software (bei Änderungsbedarf);
Gestalterischer Relaunch der Erwachsenenseite auf Basis von Leitlinien für die Designentwicklung der fachlichen Redaktion;
Erarbeitung eines Strategiepapiers, das die gestalterischen, technischen und konzeptionellen Aspekte zusammenfasst für die Erwachsenenseite und für die Jugendseite in Abstimmung mit den Fachredaktionen;
Technische Umsetzung von SEO-Maßnahmen nach Vorgaben des SEO-Dienstleisters.
In den nachfolgenden Arbeitspaketen werden die Leistungen im Detail beschrieben.
Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags:
Fachliche Redaktion;
Media-Produktion;
Fachliche Konzeption;
Designentwicklung;
Beratung SEO-Strategie und Entwicklung von Vorgaben;
Nutzeranalysen und Usability Tests;
Technische Pflege und Weiterentwicklung der Kommunikationssoftware für den Chat;
Hosting.
Köln
Folgende Leistungen sind Gegenstand des Auftrags:
Projektmanagement;
Technische Zusammenlegung von www.rauchfrei-info.de (Erwachsenenseite) und www.rauch-frei.info (Jugendseite) in TYPO3 Multisite inkl. Upgrade beider Seiten auf die aktuellste TYPO3-Version;
Gestalterische Weiterentwicklung beider Seiten auf Basis von Leitlinien für die Designentwicklung der fachlichen Redaktionen inkl. Erstellung von Grafiken;
Technische Pflege und Weiterentwicklung der Webauftritte www.rauchfrei-info.de (Erwachsenenseite) und www.rauch-frei.info (Jugendseite);
Technische Redaktion inkl. Direct-Mail Aktionen;
Technische Pflege, Weiterentwicklung und ggf. Neuentwicklung der Forensoftware inkl. Nutzeradministration, Rechte- und Rollenkonzept sowie Lotsen-Projekt;
Anpassung der XML-Schnittstelle der Erwachsenenseite zur Kommunikations-software (bei Änderungsbedarf);
Gestalterischer Relaunch der Erwachsenenseite auf Basis von Leitlinien für die Designentwicklung der fachlichen Redaktion;
Erarbeitung eines Strategiepapiers, das die gestalterischen, technischen und konzeptionellen Aspekte zusammenfasst für die Erwachsenenseite und für die Jugendseite in Abstimmung mit den Fachredaktionen;
Technische Umsetzung von SEO-Maßnahmen nach Vorgaben des SEO-Dienstleisters.
In den nachfolgenden Arbeitspaketen werden die Leistungen im Detail beschrieben.
Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags:
Fachliche Redaktion;
Media-Produktion;
Fachliche Konzeption;
Designentwicklung;
Beratung SEO-Strategie und Entwicklung von Vorgaben;
Nutzeranalysen und Usability Tests;
Technische Pflege und Weiterentwicklung der Kommunikationssoftware für den Chat;
Hosting.
Der Auftraggeber hat die Option, diese Dauer mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern (24+12+12). Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses Rechts durch den Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Betreuung sowie Weiterentwicklung der Internetseiten www.rauchfrei-info.de (Erwachsenenseite) und www.rauch-frei.info (Jugendseite)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die
unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber
dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des
öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. §
135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter
und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.