SWH Hürth Erweiterung Betriebshof- Fliesenarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
SWH Hürth Erweiterung Betriebshof- Fliesenarbeiten
Erbringung der "Fliesenarbeiten" für das Bauvorhaben "SWH Hürth Erweiterung Betriebshof".
Stadtwerke Hürth AöR
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth
Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgt gewerkeweise.
Vorliegend werden die Fliesenarbeiten ausgeschrieben.
Die Arbeiten umfassen u.a. folgende Leistungen:
-Baustelleneinrichtung
-Fliesenarbeiten Bodenbelag
-Vorarbeiten Böden
-Fliesenarbeiten Böden
-Sonstiges
-Fliesenarbeiten Wandflächen
-Vorarbeiten Wände
-Fliesenarbeiten Wände
-Spiegel
-Sauberlaufzonen
-Fensterbänke Treppenhaus
-Stundenlohnarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fliesenarbeiten
Ort: Sprockhövel
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]