Neubau Generationenhaus, Malterdingen - Heizung Referenznummer der Bekanntmachung: 18-026 / 4.20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malterdingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79364
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.malterdingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Generationenhaus, Malterdingen - Heizung
4.20 Heizung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau Generationenhaus mit Garage. Hauptgebäude als 3-geschossiger, nicht unterkellerter, L-förmiger Baukörper (BGF ca. 3.590 qm). Garage als separater, nicht unterkellerter Baukörper in Hanglage, mit Parkflächen im EG und OG (BGF ca. 640 qm). Heizungsinstallationsarbeiten~ 3 Stk Luft Heizungswärmepumpen (Innen-u. Außeneinheiten) Heizleistung ca. 90 kW~ 1 Stk Wasser/Wasser Hochtemperaturwärmepumpe zur Brauchwassererwärmung~ 1 Stk Pufferspeicher 2.000 L~ 1 Stk Hauptverteiler mit 3 Regelgruppen~ 4 Stk Frischwasserstationen~ 15 Stk Wärmemengenzähler~ 15.330 m Fußbodenheizungsrohr, 24 Stk. FB-Verteiler~ 780 m Heizungsrohr für DN20-DN32~ 165 m Heizungsrohr für DN40-DN80~ 780 m Wärmedämmung für DN20-DN32 Rohr~ 165 m Wärmedämmung für DN40-DN80 Rohr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77656
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.