Cyber-Versicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0079-20-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Cyber-Versicherung
Die vorliegende Ausschreibung dient dazu, für den Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend RSK genannt) eine Cyber-Versicherung für die Risiken aus der IKT-Infrastruktur, der IT der Schulen und der Kreisleitstelle zu beschaffen.
Zur Ausschreibung gelangt eine Cyber-Versicherung mit den wesentlichen Vertragsbestandteilen:
- Cyber- und Dateneigenschaden
- Cyber-Betriebsunterbrechung (sofern im Versicherungsschein vereinbart)
- Cyber-Datenschutzverletzungen (sofern im Versicherungsschein vereinbart)
- Cyber-Erpressung (sofern im Versicherungsschein vereinbart)
- Cyber-Zahlungsmittel (sofern im Versicherungsschein vereinbart)
- Cyber-Vertrauensschaden (sofern im Versicherungsschein vereinbart)
Voraussetzungen für die Erteilung des Zuschlages sind mindestens der Versicherungsschutz
- für Cyber- und Dateneigenschaden
- für die Cyber-Betriebsunterbrechung
- für Kosten von externen Sachverständigen zwecks Sofortmaßnahmen (Incident Response) sowie zur weiteren Schadenermittlung
- Sachversicherung
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg
Zur Ausschreibung gelangt eine Cyber-Versicherung mit den wesentlichen Vertragsbestandteilen:
- Cyber- und Dateneigenschaden
- Cyber-Betriebsunterbrechung (sofern im Versicherungsschein vereinbart)
- Cyber-Datenschutzverletzungen (sofern im Versicherungsschein vereinbart)
- Cyber-Erpressung (sofern im Versicherungsschein vereinbart)
- Cyber-Zahlungsmittel (sofern im Versicherungsschein vereinbart)
- Cyber-Vertrauensschaden (sofern im Versicherungsschein vereinbart)
Voraussetzungen für die Erteilung des Zuschlages sind mindestens der Versicherungsschutz
- für Cyber- und Dateneigenschaden
- für die Cyber-Betriebsunterbrechung
- für Kosten von externen Sachverständigen zwecks Sofortmaßnahmen (Incident Response) sowie zur weiteren Schadenermittlung
- Sachversicherung
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens vier Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Es werden nur Teilnahmeanträgen von in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsgesellschaften oder Niederlassungen von Versicherungsgesellschaften mit Hauptsitz innerhalb der europäischen Union oder dessen Vertreter zugelassen. Der Nachweis ist zunächst durch Eigenerklärung zu erbringen (Bestandteil des Teilnahmeantrags). Durch den vorgesehenen Auftragnehmer bzw. den engeren Bieterkreis ist auf Verlangen der Vergabestelle eine Kopie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder eine vergleichbare Erlaubnis ausländischer Genehmigungsbehörden für Bieter anderer EU-Mitgliedsstaaten fristgerecht vorzulegen.
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Vorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GBW (Bestandteil des Angebotsformulars)
c) Eigenerklärung "Sanktionen" zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
d) Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags der führende Versicherer von allen anderen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu bevollmächtigen. Die Eignung ist außerdem für jeden einzelnen Bewerber nachzuweisen. Ist der Anteil des führenden Versicherers größer als 50 % der Gesamtversicherungssumme, so reicht es aus, wenn nur dieser die geforderte Anzahl der Referenzen nachweist. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft ist nicht vorgesehen.
Referenzangaben und Benennung des Auftraggeber, den Kontaktdaten des dort zuständigen Ansprechpartners, einer Kurzbeschreibung der Leistung, Auftragsvolumen/Deckungssumme und Leistungszeitraum aus den letzten 3 Jahren. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist zusätzlich das Unternehmen zu benennen, welches die Leistung erbracht hat.
Es sind mindestens drei Referenzen für Cyberversicherungen aus den letzten 3 Jahren nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen stichprobenartig zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Sofern hierdurch die Mindestanzahl der geforderten Referenzprojekte unterschritten wird, muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Zur Abgabe der Erklärungen wird die Verwendung des "Teilnahmeantrags" empfohlen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bewerber die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat und behält sich eine Nachforderung entsprechender Nachweise vor. .
Die Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig.
1) Abschluss des Integritätsvertrags (Muster siehe Vergabeportal)
Das entsprechende Dokument ist auf dem Vergabeportal zum Download hinterlegt.
2) Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
3) Die Kommunikation muss - auch im Schadenfall - in deutscher Sprache erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmenträge über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber über das Vergabeportal automatisiert unterrichtet.
Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- Teilnahmeantrag
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Sanktionen
- ggf. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend)
Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- ggf. Vollmacht Versicherer (nur bei Angeboten von Versicherungsagenten bzw. -maklern)
- Erlaubnis gem. § 8 ff. Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen - VAG - (bzw. eine vergleichbare Erlaubnis ausländischer Genehmigungsbehörden für Bieter aus EU-Mitgliedsstaaten)
Die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von sonstigen Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen.
Alle geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Eine Reduzierung des Bewerberkreises nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nicht vorgesehen.
Die Verhandlungsgespräche werden mit maximal 3 Bietern geführt, die nach Vorlage der schriftlichen Erstangebote gem. Wertungsmatrix die besten Erfolgsaussichten haben.
In den Verhandlungsgesprächen steht es den Beteiligten - mit Ausnahme der gestellten Mindestanforderungen an den Versicherungsschutz und die Zuschlagskriterien - frei, über Vertragsinhalte zu verhandeln. Bezüglich der Anforderungen (Mindestbedingungen) an den Versicherungsschutz / Nebenangebote wird auf Ziffer II.2.4 dieser Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Teilnahmeunterlagen und die wesentlichen Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Unterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis 8 Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrages über das Vergabeportal eingereicht wurden, nicht zu beantworten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDEP0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der obengenannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.