ST 22023 EU-weite Ausschreibung von Beratungs- und Planungsleistungen für die WSAA Neuss Referenznummer der Bekanntmachung: TEDE5/2022-013923
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-kreis-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
ST 22023 EU-weite Ausschreibung von Beratungs- und Planungsleistungen für die WSAA Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt die Vergabe von Beratungs- und Planungsleistungen (Ingenieurleistungen gemäß HOAI) für die kreiseigene Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage, mechanisch-biologischer Anlagenteil (WSAA-MBA) in der Stadt Neuss.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Neuss
Für die WSAA-MBA stehen in naher Zukunft wesentliche erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen, sowohl in Bezug auf die Gebäude als auch auf die Maschinen- und Rottetechnik an. Gleichzeitig haben sich die Nutzungsanforderungen des Kreises an die Anlage aufgrund geänderter abfallwirtschaftlicher Rahmenbedingungen geändert.
Insofern steht der Rhein-Kreis Neuss derzeit vor der Grundsatzentscheidung, ob eine Instandsetzung oder ein Neubau der WSAA-MBA erfolgen soll.
Dem Kreis und seinen Entscheidungsgremien sollen daher in einer ersten Beauftragungsstufe zunächst die Grundlagen für eine Entscheidung über die Art der zukünftigen Abfallbehandlung bereitgestellt werden. In diesem Rahmen hat ein Variantenvergleich zu erfolgen. Zur Prüfung der Varianten sind Kriterien zu entwickeln und die Varianten u. a. anhand wirtschaftlich/technischer und ökologisch/abfallwirtschaftlicher Kriterien zu bewerten.
Nach der Entscheidung des Kreistages für eine der Varianten soll der Bieter in einer zweiten Beauftragungsstufe die gewählte Variante nach den Bestimmungen der HOAI (LPH 2 – 9 gem. § 43 HOAI, ggf. unterteilt in weitere Beauftragungsstufen) sowie die Planung der Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) umsetzen. Zusätzlich sollen im Rahmen der 2. Stufe ggf. die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung beauftragt werden (Option).
Erforderliche Leistungen der Tragwerksplanung und eine ggf. erforderliche Freianlagenplanung sind nicht Gegenstand der Beauftragung und werden gesondert ausgeschrieben.
Örtliche Bauüberwachung in der zweiten Bauftragungsstufe (vgl. Ziff. II.2.4)
zu Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich zunächst nur um die derzeit geschätzte Laufzeit in Bezug auf die erste Beauftragungsstufe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsauftrag für die WSAA-Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage des Rhein-Kreises Neuss
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.pbo.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben;
2. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der Vergabeplattform „subreport ELViS" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen;
3. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform „subreport ELViS" an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 25.04.2022 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist;
4. Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber bzw. von den Bewerbergemeinschaften als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang auf „subreport ELViS" einzureichen (vgl. Ziffer I.3);
5. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften nicht berücksichtigt;
6. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/1416/1423
Fax: [gelöscht]3/81416/81423
Internet-Adresse: https://www.rhein-kreis-neuss.de