Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Würselen Referenznummer der Bekanntmachung: S-WUE-ZVS-2023-0018
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würselen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52146
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wuerselen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Würselen
Instandhaltung, Betrieb und Wartung der Straßenbeleuchtung inklusive Stromlieferung im Stadtgebiet Würselen
Betrieb und Wartung Straßenbeleuchtung
Stadtgebiet Würselen 52146 Würselen
Betrieb und Wartung Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Würselen
Verlängerungsoption für die Stadt Würselen
Alle qualifizierten Teilnehmer (vgl. III.) werden zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Nach Eingang der ersten Angebote wird die Stadt Würselen den Teilnehmerkreis für das Verhandlungsverfahren auf maximal 5 begrenzen. Es bleibt vorbehalten, die Teilnehmerzahl für das Verhandlungsverfahren auf 3 zu begrenzen.
Verlängerungsoption für die Stadt Würselen
Stadt Würselen führt einen europaweiten Wettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren durch. Es handelt sich um Dienstleistungen. Er wird nach der RL 2014/24/EU und den nationalen Gesetzen durchgeführt.
Stromlieferung
Stadtgebiet Würselen 52146 Würselen
Stromversorgung - Stromeinkauf
Die Verlängerungen werden im Verhandlungsverfahren festgelegt, betreffen aber mindestens Verlängerungsoptionen für die Stadt Würselen.
Alle qualifizierten Teilnehmer (vgl. III.) werden zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Nach Eingang der ersten Angebote wird die Stadt Würselen den Teilnehmerkreis für das Verhandlungsverfahren auf maximal 5 begrenzen. Es bleibt vorbehalten, die Teilnehmerzahl für das Verhandlungsverfahren auf 3 zu begrenzen.
Verlängerungsoption für die Stadt Würselen
Die Stadt Würselen führt einen europaweiten Wettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren durch. Es handelt sich um Dienstleistungen. Er wird nach der RL 2014/24/EU und den nationalen Gesetzen durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Zuverlässigkeit i.S.v. §§ 123ff GWB (vgl. Art. 57 RL 2014/24/EU). Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß § 123 und § 124 GWB sowie zur Selbstreinigung i.S.v. § 125 GWB sind im Formblatt "Eigenerklärung der Eignung" (EEE) zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den § 123 und § 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung i.S. § 125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium);
2) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsstaates verzeichnet; aufgelistet im Anhang XI der RL 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedsstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen; (Ausschlusskriterium).
3) bestimmte Berechtigung erforderlich
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat erbringen zu können? Soweit ja, hat diese vorzuliegen (Ausschlusskriterium).
4) Nachweise zu 1) bis 3): Eigenerklärung sowie Auszug aus dem Berufsregister oder vergleichbares Dokument (zum Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate); auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen.
Sämtliche Unterlagen sind elektronisch über dieses Portal hochzuladen.
5) Bei Einsatz von Drittunternehmen oder Dritten hat der Wirtschaftsteilnehmer auch die Nachweise und Eigenerklärungen der Dritten vorzulegen.
Nicht ankreuzen, sondern ausfüllen:
1) Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten 3 Geschäftsjahren muss angegeben werden. Weiter sind die Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Projekten, die mit dem vorliegenden grundsätzlich vergleichbar sind, anzugeben. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Geschäftsabschlüsse (ggf. mit Prüfberichten).
2) Der Wirtschaftsteilnehmer hat sich zu verpflichten, folgende Versicherung mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss der Leistung vorzulegen und aufrecht zu erhalten:
Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen mindestens für Personenschäden in Höhe von 4.000.000,00 Euro je Schadensfall, für Sachschäden in Höhe von 2.000.000,00 Euro je Schadensfall. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Weiter hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind. Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Dienstleistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann.
Alle vorstehenden Versicherungen sind Ausschlusskriterium.
3) Bei Nennung von Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmern) hat der Wirtschaftsteilnehmer möglichst nachzuweisen, dass ihm die Mittel des Drittunternehmens für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
4) Sämtliche Unterlagen sind elektronisch über dieses Portal hochzuladen.
5) Bei Einsatz von Drittunternehmen oder Dritten hat der Wirtschaftsteilnehmer auch die Nachweise und Eigenerklärungen der Dritten vorzulegen.
Nicht ankreuzen, sondern ausfüllen:
1) Nennung der Referenzprojekte zu vergleichbaren Maßnahmen der letzten 5 Jahre, unter Angabe der Kosten, des Auftraggebers, der Leistungsorte, der Leistungszeiträume sowie der Referenzen von Ansprechpartnern, nach Sparten unterschieden
2) Der Wirtschaftsteilnehmer muss für die Ausführungen der Leistungen über die erforderliche Fachkunde verfügen (Nachweise).
3) Angabe der Beschäftigtenanzahl mit Qualifizierungsangaben.
3.1) Nennung des planenden Personals mit Angaben zu
3.1.1) Projektleiter: Name, Aussagen zur Berufserfahrung (Lebenslauf mit Referenzprojekten, Jahre der Berufserfahrung)
3.1.2) Stellvertretender Projektleiter: Name, Aussagen zur Berufserfahrung (Lebenslauf mit Referenzprojekten, Jahre der Berufserfahrung)
3.2) Nennung des bauleitenden Personals mit Angaben zu
3.2.1) Projektleiter: Name, Aussagen zur Berufserfahrung (Lebenslauf mit Referenzprojekten, Jahre der Berufserfahrung)
3.2.2) Stellvertretender Projektleiter: Name, Aussagen zur Berufserfahrung (Lebenslauf mit Referenzprojekten, Jahre der Berufserfahrung)
3.3) Eine Doppelnennung von Mitarbeitern (Projektleitung/Bauleitung) ist möglich. Ein Austausch der genannten Mitarbeiter kann im Auftragsfall nur mit Zustimmung der Stadt Würselen erfolgen.
3.4) Sollte sich der Wirtschaftsteilnehmer für die Dienstleistung (en) der fachspezifischen, ingenieurmäßigen Leistung eines Dritten bedienen, hat er das Fachgebiet und das Unternehmen sowie Umfang und die Leistung selbst, die an Dritte vergeben wird, zu benennen.
4) Angabe der ständigen Erreichbarkeit.
5) Sämtliche Unterlagen sind elektronisch über dieses Portal hochzuladen.
6) Bei Einsatz von Drittunternehmen oder Dritten hat der Wirtschaftsteilnehmer auch die Nachweise und Eigenerklärungen der Dritten vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu I.3 Kommunikation:
Die Auftrags-/ Wettbewerbsunterlagen werden erst im Zuge der Anfrage zur Angebotsabgabe (Erstangebot) vollumfänglich zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDKY39S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Stadt Würselen weist auf die besonderen Vorschriften des deutschen Vergaberechts für die Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere die Präklusionstatbestände (§ 160 Abs. 3 GWB) hin.
Es sind anzuwenden:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
weiter:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.