FE 15.0699/2022/ARB - Statisch-konstruktive Nachweise beim Rückbau von Brücken Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 15.0699/2022/ARB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 15.0699/2022/ARB - Statisch-konstruktive Nachweise beim Rückbau von Brücken
FE 15.0699/2022/ARB
„Statisch-konstruktive Nachweise beim Rückbau von Brücken"
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Die ungünstige Altersstruktur der Brückenbauwerke, der prognostizierte Anstieg des Güterverkehrs sowie die Zunahme von disruptiven Ereignissen bedingen Defizite bei der Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit. Maßnahmen wie die Instandsetzung oder die Verstärkung können die Defizite beseitigen, um die notwendige Zuverlässigkeit der Brücken als wichtigen Teil der Verkehrsinfrastruktur weiterhin zu gewährleisten. Sind diese Maßnahmen unwirtschaftlich oder technisch nicht machbar, verbleibt die Maßnahme Ersatzneubau.
Bestandteil des Ersatzneubaus ist dann zunächst mindestens ein Teilrückbau (Überbau) bzw. vollständiger Rückbau (Überbau und Unterbauten) des alten Bauwerks. Wie der Neubau von Brücken ist auch der Rückbau eine individuelle Aufgabe, bei der vielfältige Faktoren zu berücksichtigen sind.
Für die häufige Aufgabe „Rückbau von Brücken“ wurde eine Erfahrungssammlung erarbeitet und auf der Homepage der BASt zum Download bereitgestellt. Insgesamt wurden die Erfahrungen aus 19 Rückbaubeispielen 10 identifizierten Rückbauverfahren zugeordnet. Die Beispiele zeigen die wesentlichen Bauarten und Bauverfahren des Brückenbaus.
Im vorhandenen Regelwerk für den Brückenbau sind Lücken bei statisch-konstruktiven Nachweisen in Bezug auf den Rückbau vorhanden.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die Lücken durch wissenschaftliche Untersuchungen zu schließen und Textvorschläge für die Integration in das vorhandene Regelwerk zu erarbeiten. Somit kann ein einheitliches Vorgehen bei der häufigen Aufgabe „Rückbau von Brücken“ im Bundesfernstraßenbereich sichergestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 15.0699/2022/ARB - Statisch-konstruktive Nachweise beim Rückbau von Brücken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.