FE 15.0699/2022/ARB - Statisch-konstruktive Nachweise beim Rückbau von Brücken Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 15.0699/2022/ARB

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FE 15.0699/2022/ARB - Statisch-konstruktive Nachweise beim Rückbau von Brücken

Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 15.0699/2022/ARB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

FE 15.0699/2022/ARB

„Statisch-konstruktive Nachweise beim Rückbau von Brücken"

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 210 084.03 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ungünstige Altersstruktur der Brückenbauwerke, der prognostizierte Anstieg des Güterverkehrs sowie die Zunahme von disruptiven Ereignissen bedingen Defizite bei der Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit. Maßnahmen wie die Instandsetzung oder die Verstärkung können die Defizite beseitigen, um die notwendige Zuverlässigkeit der Brücken als wichtigen Teil der Verkehrsinfrastruktur weiterhin zu gewährleisten. Sind diese Maßnahmen unwirtschaftlich oder technisch nicht machbar, verbleibt die Maßnahme Ersatzneubau.

Bestandteil des Ersatzneubaus ist dann zunächst mindestens ein Teilrückbau (Überbau) bzw. vollständiger Rückbau (Überbau und Unterbauten) des alten Bauwerks. Wie der Neubau von Brücken ist auch der Rückbau eine individuelle Aufgabe, bei der vielfältige Faktoren zu berücksichtigen sind.

Für die häufige Aufgabe „Rückbau von Brücken“ wurde eine Erfahrungssammlung erarbeitet und auf der Homepage der BASt zum Download bereitgestellt. Insgesamt wurden die Erfahrungen aus 19 Rückbaubeispielen 10 identifizierten Rückbauverfahren zugeordnet. Die Beispiele zeigen die wesentlichen Bauarten und Bauverfahren des Brückenbaus.

Im vorhandenen Regelwerk für den Brückenbau sind Lücken bei statisch-konstruktiven Nachweisen in Bezug auf den Rückbau vorhanden.

Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die Lücken durch wissenschaftliche Untersuchungen zu schließen und Textvorschläge für die Integration in das vorhandene Regelwerk zu erarbeiten. Somit kann ein einheitliches Vorgehen bei der häufigen Aufgabe „Rückbau von Brücken“ im Bundesfernstraßenbereich sichergestellt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 209-597043
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2sä-FE 15.0699/2022/ARB
Bezeichnung des Auftrags:

FE 15.0699/2022/ARB - Statisch-konstruktive Nachweise beim Rückbau von Brücken

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft MKP/WTM/Büchting+Streit
Postanschrift: Zum Hospitalgraben2
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 210 084.03 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:

- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.

- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:

Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.

- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:

Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2023

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