Energieversorgung und Ladeinfrastruktur für Stadtlinien-Batterie-Omnibusse
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]245
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.new-mobil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energieversorgung und Ladeinfrastruktur für Stadtlinien-Batterie-Omnibusse
Die NEW mobil und aktiv Viersen GmbH plant die Errichtung einer Ladeinfrastruktur für ihre Busflotte am Standort in 41747 Viersen, Freiheitsstraße 155. Die Ladeinfrastruktur soll in zwei Abschnitten umgesetzt werden. Die Energieversorgung soll für den Vollausbau von 22 Ladepunkten mit jeweils 150kW bei einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,8 ausgelegt werden. Die Beschaffungsmaßnahme ist in zwei Lose aufgeteilt. (Los 1 Energieversorgung, Los 2 Ladeinfrastruktur).
Lieferung, Montage, Betrieb und Wartung der Energieversorgung für die Ladeinfrastruktur von Stadtlinien-Batteriebussen
Viersen
Lieferung, Montage, Betrieb und Wartung der Energieversorgung für die Ladeinfrastruktur von Stadtlinien-Batteriebussen inklusive aller Tiefbau- und Nebenarbeiten.
Die NEW mobil und aktiv Viersen GmbH plant die Errichtung einer Ladeinfrastruktur für ihre Busflotte am Standort in Viersen, Freiheitsstraße 155. Die Ladeinfrastruktur soll in zwei Abschnitten umgesetzt werden. Die Energieversorgung soll für den Vollausbau von 22 Ladepunkten mit jeweils 150kW bei einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,8 ausgelegt werden. Zur Energieversorgung soll ein Versorgungsnetz, bestehend aus einer fabrikgeprüften begehbaren Beton-Trafostation mit einer Mittel- und Niederspannungsschaltanlage, zwei Transformatoren, der Verkabelung zu den Ladegeräten/-punkten inkl. Verrohrung und eines Kabelzugschachtes errichtet werden. Weiterer Bestandteil sind sämtliche Tiefbau- und Montageleistungen sowie die Betriebsführung der Energieversorgung mit inkludiertem Entstörungsdienst für eine Laufzeit von 12 Jahren. Der zweite Transformator soll in einem späteren Ausbauschritt installiert werden. Sämtliche baulichen Gegebenheiten und elektrischen Verkabelungen sollen jedoch im ersten Schritt errichtet werden. Bei der Planung und Errichtung der Anlage sind die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten technischen Regeln, insbesondere VDE- und DIN-Normen und die Technischen Anschlussbedingungen der NEW Netz GmbH (örtlicher Verteilnetzbetreiber) einzuhalten.
Lieferung, Aufbau, Betrieb, Wartung und Schulung einer Ladeinfrastruktur zum Laden von 6 Solo-Niederflur-Stadtlinien-Batteriebussen
Viersen
Lieferung, Aufbau, Betrieb, Wartung und Schulung einer Ladeinfrastruktur zum Laden von 6 Solo-Niederflur-Stadtlinien-Batteriebussen inklusive aller Bodenarbeiten und Montage der gesamten Ladeinfrastruktur.
Die NEW mobil und aktiv Viersen GmbH plant ab der Busbeschaffung 2023 alle neu zu beschaffenden Fahrzeuge als Elektro-Busse zu bestellen. Hierzu werden im ersten Schritt 2 Solo Elektrobusse inklusive der entsprechenden Ladetechnik beschafft. Es wird eine tägliche Fahrleistung von mindestens 250 km gefordert. Diese wird über Depotladung mittels CCS Steckerladung erreicht werden. Im Rahmen dieses Loses wird für das Projekt die Ladetechnik im Busdepot Viersen Rektoratstraße 18 ausgeschrieben.
Bei der Planung und Errichtung von elektrischen Anlagen und Ladeeinrichtungen sind die jeweils aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, VDE-Bestimmungen, DIN-Normen, technischen Anschlussbedingungen und deren Ergänzenden Bedingungen zur TAB Mittelspannung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Montage, Betrieb und Wartung der Energieversorgung für die Ladeinfrastruktur von Stadtlinien-Batteriebussen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Aufbau, Betrieb, Wartung und Schulung einer Ladeinfrastruktur zum Laden von 6 Solo-Niederflur-Stadtlinien-Batteriebussen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der SektVO. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Die qualifizierten Bewerber je Los der Stufe 1 werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 stehen auf dem Portal zum Download zur Verfügung. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
6. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß SektVO nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, nur mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufzunehmen, deren Angebot für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit allen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, Verhandlungen geführt werden. Es wird jedoch mit mindestens 3 Bietern je Los verhandelt, sofern ausreichend indikative Angebote eingegangen sind. Durch dieses Verfahren soll gegebenenfalls unnötiger Aufwand bei den Bietern vermieden werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.