Landkreis Bodenseekreis - Vergabe Technische Gebäudeausrüstung, Elektro (LED-Umrüstung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/786
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bodenseekreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Bodenseekreis - Vergabe Technische Gebäudeausrüstung, Elektro (LED-Umrüstung)
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 4 (Elektro) für die Umstellung der derzeit vorhandenen Beleuchtung auf LED-Technik in mehreren Gebäuden des Berufsschulzentrums in Überlingen.
Überlingen
Der Landkreis Bodenseekreis plant derzeit eine große Sanierung des Berufsschulzentrums in Überlingen.
Im Rahmen dieser Sanierung soll unter anderem an der Marie-Curie-Schule - Gebäude A und Gebäude B die derzeit vorhandene Beleuchtung auf LED-Technik umgestellt werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 4.
In einem parallelen Ausschreibungsverfahren, das gesondert veröffentlicht wurde, werden Planungsleistungen für die Verbesserung unter anderem der Lüftungsmöglichkeiten sowie der sommerliche Wärmeschutz in den Klassenräumen und die Elektrosanierung dieser an zwei weiteren Gebäuden des Berufsschulzentrums ausgeschrieben.
Die ersten Ausschreibungen der erforderlichen Bauleistungen sollen ab Januar 2024 erfolgen. Ziel ist eine schrittweise Umsetzung der beantragten Maßnahmen bis Ende 2025.
Die Maßnahmen sollen den Vorgaben von Bund, Land und Bodenseekreis für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung entsprechen. Die Belange des Brandschutzes und die Schulbaurichtlinien müssen berücksichtigt werden.
Für die geplanten Sanierungsarbeiten wurde 2022 ein Förderantrag nach VwV SchulBau beim Land Baden-Württemberg beantragt.
Der Bodenseekreis geht für die verfahrensgegenständlichen Leistungen der Elektrosanierung von Investitionen (KG 400) von rund [Betrag gelöscht] Euro brutto aus.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Leistungserbringung soll voraussichtlich Mitte/Ende Juli 2023 beginnen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl wird nur die als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz bewertet. Hierzu ist die Referenz durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Dabei wird die im Teilnahmeformular priorisierte Referenz wie folgt bewertet:
Kriterium "Herstellkosten KG 440"
[Betrag gelöscht] EUR brutto bis [Betrag gelöscht] EUR brutto 2 Punkte
über [Betrag gelöscht] EUR brutto bis [Betrag gelöscht] EUR brutto 4 Punkte
über [Betrag gelöscht] EUR brutto 6 Punkte
Kriterium Aktualität
Abnahme der Bauleistungen nach dem 1.1.2018: 1 Punkt
Abnahme nach dem 1.1.2020: 2 Punkte
Abnahme nach dem 1.1.2022: 3 Punkte
Kriterium "Laufender Betrieb"
Sanierung erfolgten im laufendem Schulbetrieb: 2 Punkte
Sanierung erfolgten nicht im laufendem Schulbetrieb: 0 Punkte
Kriterium "LED-Technik"
Leistungen umfassten Umrüstung auf LED-Technik 1 Punkt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Russlandbezug.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und die Anzahl der Geschäftsführer sowie TGA-Fachplaner Elektro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
(2) Referenzen
Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich Elektrosanierung (Anlagengruppe 4).
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Projektansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
- anrechenbare Herstellkosten nach KG 440 in EUR brutto,
- Angabe zum Abnahmezeitpunkt,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen),
- ggf. Referenzschreiben des Auftraggebers.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Die Referenzen sind von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
zu (2): Referenzen
Es gelten folgende Mindestanforderungen (Mindestreferenz):
- Vorlage mind. einer Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 4 (Elektro, Starkstrom) für ein Schulgebäude oder ein vergleichbares Gebäude mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens EUR 300.000,00 brutto (KG 440).
Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6NR0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de