Rohbauarbeiten, Staudinger-Gesamtschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006090
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbauarbeiten, Staudinger-Gesamtschule
Neubau Staudinger-Gesamtschule mit Stadtteilbibliothek, Kinder- und Jugendtreff, BA2, Phase V, 2. Bauabschnitt, Staudingerstr. 10, 79115 Freiburg,
Baustelleneinrichtung, Erd- und Rohbauarbeiten:
Errichtung des Rohbaus in Stahlbetonbauweise einschließlich Erdarbeiten, Mauer-, Abdichtungs- und Dämmarbeiten sowie Herstellung der Baustelleneinrichtung für die gesamte Baumaßnahme. (2.BA)
Schmutz-, Regen- und Brunnenwasserleitungen sowie Fundamenterder und Ableitung.
Das Gebäude umfasst drei Geschosse mit Flachdach, zuzüglich einer Teilunterkellerung in WU-Bauweise.
Die Bruttogeschossfläche beträgt insgesamt ca. 11.600 m², der Bruttorauminhalt beträgt ca. 52.000 m³.
Grobmassen:
ca. 8.000 m³ Erdaushub, ca.3.300 m² Bodenplatten, ca. 6.200 m² Stahlbetonwände (inkl. Sichtbeton und WU-Beton), ca. 10.000 m² Deckenflächen (inkl. Dach), ca. 600 m² Mauerwerk, ca. 1.700 m² Abdichtung erdberührter Bauteile
ca. 1.200 m Schmutzwasserentwässerungsleitungen, ca. 4 Schächten,
ca. 7.500 m Einlegearbeiten Elektroleerrohre
Freiburg i.Br.
Rohbauarbeiten, genaue Beschreibung siehe II.1.4)
Die genaue Ausführungsfrist entnehmen Sie der Anlage " 04.30013.5_Anlage_Ausführungsfristen_BE, Erd-und_Rohbau_2.BA"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohbauarbeiten, Staudinger-Gesamtschule
Ort: Merzhausen
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79249
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de