Lagerung von Weichweizen für die Intervention Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0007-23-I-B
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Lagerung von Weichweizen für die Intervention
Lagerung von Weichweizen für die Intervention
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lagerung von Weichweizen für die Intervention unter Berücksichtigung vorgegebener Lagerbedingungen.
entfällt
Die Angaben unter II.2.7) erfolgen aus rein technischen Gründen, die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ein Zuschlag wird auf alle zulässigen Angebote erteilt, wenn die in den Vergabeunterlagen und deren Anlagen beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind und die Eignung des/der angebotenen Lager/s durch den Auftraggeber nach Besichtigung festgestellt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Auszug aus Registern
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LVCockpit"der Firma Administration Intelligence AG bearbeitetund abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter http://www.lv-cockpit.de/heruntergeladen werden. Der Bieter hatdas Leistungsverzeichnis als Datei im "aidf-Format" mit dem
Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattformdes Bundes hochzuladen. Das Angebot darf die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" jeweils nur einmal enthalten. Die "Leistungsverzeichnis.aidf" darf in keinem zip-Ordner enthaltensein.
• Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Erklärung zur Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen (siehe
Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung zur Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen (sieheVergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Erklärung zum elektronischen Gutschriftverfahren (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Erklärung zumelektronischen Gutschriftverfahren (siehe Vergabeunterlagen)in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Lagerfragebogen (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist der Lagerfragebogen (siehe Vergabeunterlagen) vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Im Lagerfragebogen sind auf Seite 2 die einzelnen angebotenen Lagerstellen - auch Pufferlagerraum - unter genauer Bezeichnung der Silozellen und/oder Boxen sowie der Angabeder jeweiligen Kapazitäten, der belegbaren Fläche, der Schütthöhe und der technischen Verbindungen etc. anzugeben. Bei Pufferlagerraum ist die BLE-Kapazität mit "Null" auszufüllen. Außerdem ist auf Seite 1 die angebotene Lagerkapazität und auf Seite 4 das Lagergeld pro Tonne pro Monat für das entsprechende Lager anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass die Lagerkapazität für jedes Lager mindestens 15.000 t betragen muss (Basis 80 kg/hl). Lager mit einer geringeren Lagerkapazität müssen die in den Warenspezifischen Bestimmungen - Getreide - unter Nr. 1.3
definierten Voraussetzungen erfüllen. Das Fehlen des Lagerfragebogens führt zum Ausschluss des Angebotes bzw. des/der entsprechenden Lager/s! (siehe Vergabeunterlagen)
• Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine
Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten! Die Bereitstellung entsprechender Informationen erfolgt
ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Für einen Zugang zu diesen Informationen ist eine dortige Registrierung als am Vergabeverfahren teilnehmenderNutzer der e-Vergabe zwingend erforderlich! Nur am
Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe erhalten dann per E-Mail automatisierte Nachrichten über neueInformationen zum Vergabeverfahren.
• Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittelsder dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben.
Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
• Bietergemeinschaften
Nähere Informationen sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
• Nachunternehmen
Nähere Informationen sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
• Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
• Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.