Erbringung der Postdienstleistung im Rahmen der Briefsendungen Referenznummer der Bekanntmachung: 240_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung der Postdienstleistung im Rahmen der Briefsendungen
Werktägliche Abholung, Transport, Frankierung und teilweise nachweispflichtige Zustellung von Briefsendungen in verschiedenen Größen
Briefsendungen zur Zustellung an Empfänger im PLZ-Gebiet 57
Siegen
Nach Sendungsart vorsortierte Briefsendungen zur Zustellung an Empfängeranschriften im Postleitzahlengebiet 57.
Briefsendungen zur Zustellung außerhalb des PLZ-Bereches 57
Siegen
Werktägliche Abholung, Transport, Frankierung und teilweise nachweispflichtige Zustellung von Briefsendungen (unsortiert) in verschiedenen Größen an Empfängeranschriften außerhalb des Postleitzahlenbereichs 57 (bundesweit und international)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefsendungen Postleitzahl 57
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40878
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefsendungen (unsortiert) zur Zustellung an Empfängeranschriften außerhalb des Postleitzahlenbereichs 57 (bundesweit und international)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40878
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]