Technische Betreuung der Multisite-Umgebung www.loveline.de und schule.loveline.de Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_27_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betreuung der Multisite-Umgebung www.loveline.de und schule.loveline.de
Die Internetseiten basieren auf dem Content Management System TYPO3 und werden in einer gemeinsamen TYPO3 Multisite-Umgebung betrieben. Es ist die Aufgabe des Auftragnehmers (im Folgenden: AN), die technische Betreuung und Weiterentwicklung zu übernehmen.
Mit der laufenden technischen Pflege soll die höchstmögliche Sicherheit durch permanente Updates erzielt sowie die die Funktionalität der Webauftritte vereinfacht und sichergestellt werden.
Die Hauptzielgruppen Jugendliche (www.loveline.de) sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (schule.lovline.de) haben bereits eine hohe Akzeptanz gegenüber den Internetseiten entwickelt. Die Klickzahlen der Angebote steigen kontinuierlich. Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad der Seiten weiter zu steigern sowie den Zugang und die Nutzung zu vereinfachen. Die beiden Internetseiten müssen attraktiver, bedienungsfreundlicher, verständlicher und innovativer werden. Im Rahmen eines nutzerzentrierten Ansatzes sind verschiedene Möglichkeiten und Anreize zur Wissensvermittlung und zum Wissensaustausch geplant. Dazu zählen weitere spielerische Elemente sowie Videos. Im Rahmen eines Relaunches soll schule.loveline.de konzeptionell und gestalterisch optimiert werden. Der gestalterische Relaunch von schule.loveline.de soll konzeptionell und technisch vorbereitet und geplant werden.
Folgende Leistungen sind Gegenstand des Auftrags:
- Projektmanagement als Querschnittsaufgabe,
- Übernahme und Einarbeitung in die Webauftritte www.loveline.de und schule.loveline.de,
- technischer Relaunch und das Upgrade auf die höchstmögliche LTS Version von TYPO3
- technische Umsetzung und Unterstützung der Konzeption des Design-Relaunchs von schule.loveline.de
- laufende technische Pflege,
- funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen,
- Verbesserung der Barrierefreiheit,
- technische Suchmaschinenoptimierung sowie Reporting.
- Einbindung neuer Inhalte, Unterseiten und weiterer Formulare
In den nachfolgenden Arbeitspaketen werden die Leistungen im Detail beschrieben.
Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags:
- Redaktionelle Erstellung neuer Inhalte
- Konzeption des Design-Relaunchs von schule.loveline.de
- konzeptionelle und gestalterische Betreuung der Webauftritte
- Konzeption und Gestaltung von Erweiterungen der Webauftritte
- Konzeption und Erstellung von Videocontent für www.loveline.de
- Hosting-Dienstleistung
Die Internetseiten basieren auf dem Content Management System TYPO3 und werden in einer gemeinsamen TYPO3 Multisite-Umgebung betrieben. Es ist die Aufgabe des Auftragnehmers (im Folgenden: AN), die technische Betreuung und Weiterentwicklung zu übernehmen.
Mit der laufenden technischen Pflege soll die höchstmögliche Sicherheit durch permanente Updates erzielt sowie die die Funktionalität der Webauftritte vereinfacht und sichergestellt werden.
Die Hauptzielgruppen Jugendliche (www.loveline.de) sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (schule.lovline.de) haben bereits eine hohe Akzeptanz gegenüber den Internetseiten entwickelt. Die Klickzahlen der Angebote steigen kontinuierlich. Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad der Seiten weiter zu steigern sowie den Zugang und die Nutzung zu vereinfachen. Die beiden Internetseiten müssen attraktiver, bedienungsfreundlicher, verständlicher und innovativer werden. Im Rahmen eines nutzerzentrierten Ansatzes sind verschiedene Möglichkeiten und Anreize zur Wissensvermittlung und zum Wissensaustausch geplant. Dazu zählen weitere spielerische Elemente sowie Videos. Im Rahmen eines Relaunches soll schule.loveline.de konzeptionell und gestalterisch optimiert werden. Der gestalterische Relaunch von schule.loveline.de soll konzeptionell und technisch vorbereitet und geplant werden.
Folgende Leistungen sind Gegenstand des Auftrags:
- Projektmanagement als Querschnittsaufgabe,
- Übernahme und Einarbeitung in die Webauftritte www.loveline.de und schule.loveline.de,
- technischer Relaunch und das Upgrade auf die höchstmögliche LTS Version von TYPO3
- technische Umsetzung und Unterstützung der Konzeption des Design-Relaunchs von schule.loveline.de
- laufende technische Pflege,
- funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen,
- Verbesserung der Barrierefreiheit,
- technische Suchmaschinenoptimierung sowie Reporting.
- Einbindung neuer Inhalte, Unterseiten und weiterer Formulare
In den nachfolgenden Arbeitspaketen werden die Leistungen im Detail beschrieben.
Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags:
- Redaktionelle Erstellung neuer Inhalte
- Konzeption des Design-Relaunchs von schule.loveline.de
- konzeptionelle und gestalterische Betreuung der Webauftritte
- Konzeption und Gestaltung von Erweiterungen der Webauftritte
- Konzeption und Erstellung von Videocontent für www.loveline.de
- Hosting-Dienstleistung
zweimalige Verlängerungsoption von je 12 Monaten
Der AN ist bereit, (Teil-)Lösungen, die in anderen BZgA-Projekten entstanden sind, für seinen Auftrag anzuwenden, zu adaptieren und zu verbessern. Ggf. ist dafür eine Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern erforderlich. Wenn Lösungen des AN für andere Projekte bereitgestellt werden, steht der AN für (nach Aufwand vergütete) Unterstützung anderer Dienstleister zur Verfügung. Die dabei entstehenden Kosten werden nicht auf etwaige Obergrenzen angerechnet. Basierend auf Erfahrungswerten ist von einem Aufwand von einem Personentag pro Jahr auszugehen
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Betreuung der Multisite-Umgebung www.loveline.de und schule.loveline.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77656
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.