Kombinierter städtebaulicher Ideen- und hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Feuerwehr + DRK Berg“, Stadt Ettlingen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kombinierter städtebaulicher Ideen- und hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Feuerwehr + DRK Berg“, Stadt Ettlingen
Um die beste Lösung für die städtebauliche Integration und die funktionalen Anforderungen für Einrichtungen des Feuerwehrhauses und einer DRK-Rettungswache zu finden, hat der Gemeinderat am 5.10.2022 die Durchführung eines kombinierten städtebaulichen Ideen- und hochbaulichen Realisierungswettbewerbs beschlossen.
Zielstellung des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans mit Gebäudekonzepten für den Neubau eines Feuerwehrhauses und einer DRK-Rettungswache. Zusätzlich soll der städtebauliche Rahmenplan für das ca. 14.882m2 große Planungsgebiet die Möglichkeiten einer Wohnbebauung von ca. 38 Wohneinheiten für etwa 95 BewohnerInnen prüfen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zulassung
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien – Zulassungskriterien – ausnahmslos genügen:
- Fristgerechte Abgabe der Bewerbung online über Website der Verfahrensbetreuung
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Eintragungsurkunde als Stadtplaner/in, Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Dokument ist hochzuladen)
- Bestätigung der Führung eines eigenen Architektur-, oder Stadtplanungsbüros, alt. der Gründung eines eigenen Architektur-, oder Stadtplanungsbüros im Falle einer Beauftragung (Angaben online über Bewerbererklärung)
- Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Angaben online über Bewerbererklärung)
- Hinweis zu den geforderten Referenzprojekten Kategorie B: Der Stadtplaner und die konkreten Referenzprojekte können auch erst nach erfolgter Auswahl benannt werden. In der Eigenerklärung ist zunächst nur zu bestätigen, wie viele Referenzen in der jeweiligen Kategorie nachgewiesen werden können. Im Falle einer Auswahl muss der Stadtplaner benannt werden und für die in der Eigenerklärung benannten Referenzen die detaillierten Referenzblätter nachgereicht werden.
2. Auswahl
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von
Referenzprojekten. Anhand von Angaben im Online-Formular der Bewerbererklärung, ergänzt durch ein Projektfoto (optional auch eines Projektblatts), legen die Bewerber dar, inwieweit sie den Auswahlkriterien folgenden genügen. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen.
Qualifiziert sind die Teilnehmer, die mind. 8 Punkte durch Referenzprojekte Fachrichtung Hochbau (Kategorie A) und mind. 6 Punkte durch Referenzprojekte Fachrichtung Städtebau (Kategorie B) nachweisen können. Zusätzlich zu den 6 vorab ausgewählten Teilnehmern werden weitere etwa 14 Teilnehmer ausgewählt. Qualifizieren sich mehr als 14 Teilnehmer, entscheidet das Los. Zusätzlich dazu werden zwei potenzielle Nachrücker ebenfalls durch das Los bestimmt.
3. Auswahlkriterien
Kategorie A: Hochbauprojekt
zu erfüllende Kriterien der Referenzen A1 bis A3:
- Selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
- Einordnung mindestens Honorarzone III nach HOAI
- Baukosten KG 300 und 400: mindestens 1,0 Mio. EUR netto
- Angabe BGF (mindestens 500 m²)
- Abschluss LPH 8 Zeitraum: nach dem 1.1.2013 bis zum 28.02.2023
Referenzprojekt Kategorie A1: Neubau oder Umbau/Sanierung Feuerwehrgebäude → unmittelbar vergleichbares Projekt (1 Projekt: 4 Punkte, 2 Projekte: 8 Punkte, max. 8 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie A2: Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber“ (es gelten auch kirchliche Träger): (1 Projekt: 3 Punkte, 2 Projekte: 6 Punkte, max. 6 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie A3: Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, max. 4 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie A4: Wettbewerbserfolg – Preise und Anerkennungen: (1 Projekt: 1 Punkt, 2 Projekte: 2 Punkte, max. 2 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie A5: ausgezeichnetes realisiertes Projekt: allgemeines Projekt, Zeitraum: nach dem 1.1.2013 bis zum 28.02.2023, Hinweis: keine Zertifizierungen, wie z. B. DGNB Zertifikat: (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, max. 4 Punkte)
Kategorie B: Städtebauliche Projekte, zu erfüllende Kriterien der Referenzen B1: (1 Projekt: 4 Punkte, 2 Projekte: 8 Punkte, max. 8 Punkte)
- Städtebaulicher Entwurf (in Anlehnung an MB 51 AKBW) oder Bebauungsplan (§ 19 HOAI)
- Einordnung mindestens Honorarzone II nach MB 51 AKBW
- Fläche mindestens 1 ha
- Zeitraum: nach dem 1.1.2013 bis zum 28.02.2023
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
[...] Weitere Angaben und Hinweise zu den Referenzprojekten s. Pkt. VI.3.1
Architektin / ArchitektLandschaftsarchitekt / LandschaftsarchitektinStadtplanerin / StadtplanerFür Architekten wird die Zusammenarbeit mit einem Stadtplaner und Landschaftsarchitekten empfohlen. Für Stadtplaner und Landschaftsarchitekten ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft mit einem Architekten zwingend. [...] Weitere Angaben s. Pkt. VI.3.2
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
- Städtebauliches und architektonisches Konzept
- Qualität des städtebaulichen und freiräumlichen Konzepts
- Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts
- Nutzungskonzept, Funktionalität, Barrierefreiheit
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
- Baukonstruktion und Materialität
- Erschließung- und Außenanlagenkonzept: Qualität und Funktionalität
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 65.000 € (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung des Betrags ist vorgesehen:
1. Preis 21.000,- €
2. Preis 18.000,- €
3. Preis 15.000,- €
4. Preis 11.000,- €
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Anzahl der Preise sowie die Verteilung der Preissumme ändern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Fortführung von III.1.10)
Referenzprojekt Kategorie B2: Wettbewerbserfolg – Preise und Anerkennungen: (1 Projekt: 1 Punkt, 2 Projekte: 2 Punkte, max. 2 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie B3: ausgezeichnetes realisiertes Projekt: allgemeines Projekt, Zeitraum: nach dem 1.1.2013 bis zum 28.02.2023: (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, max. 4 Punkte)
Innerhalb den Kategorien A1 bis A3 bzw. B1 sind jeweils unterschiedliche Projekte zu benennen. In den Kategorien A4 / B2 „Wettbewerbserfolg“ und A5 / B3 „ausgezeichnetes realisiertes Projekt“ können auch die bereits in Kategorie A1 bis A3 bzw. B1 aufgeführten Referenzprojekte benannt werden. Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerbergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.3.2) Fortführung von III.2.1)
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung
„Architektin / Architekt“
„Landschaftsarchitekt / Landschaftsarchitektin“
„Stadtplanerin / Stadtplaner“
zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.