Kreisstadt Unna / Bildungsstandort Hertinger Tor - Holzbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreisstadt Unna / Bildungsstandort Hertinger Tor - Holzbauarbeiten
Bildungsstandort Hertinger Tor / Neubau einer Grundschule mit einem Kindergarten und einem Familienzentrum
Das Bildungszentrum Hertinger Tor wird als Neubau mit folgenden Bauteilen errichtet:
- Bauteil 1 "Kindertagesstätte"
- Bauteil 2 +3 "Schulcluster"
- Bauteil 4 "Forum, Eingangshalle, Aula"
- Bauteil 5 "Sporthalle"
Das Baugrundstück befindet sich an der Hertinger Straße Ecke Brockhausstr. in Unna.
Brockhausstraße 2,4
59423 Unna
Holzbauarbeiten zum Neubau des Bildungszentrums Hertinger Tor in Unna
Das Bildungszentrum Hertinger Tor wird als Neubau mit folgenden Bauteilen errichtet:
- Bauteil 1 "Kindertagesstätte"
- Bauteil 2 +3 "Schulcluster"
- Bauteil 4 "Forum, Eingangshalle, Aula"
- Bauteil 5 "Sporthalle"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Holzbauarbeiten
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html