Begleitende und ex-post-Evaluation des Förderschwerpunkts „Mittelstand-Digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit seinen drei Säulen „Netzwerk Mittelstand-Digital“, „Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ und „Digital Jetzt“ Referenznummer der Bekanntmachung: IC4 23305/006#027
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitende und ex-post-Evaluation des Förderschwerpunkts „Mittelstand-Digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit seinen drei Säulen „Netzwerk Mittelstand-Digital“, „Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ und „Digital Jetzt“
Die Leistungsbeschreibung ist auf der Vergabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen abrufbar.
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland
siehe Vergabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen
Diese Evaluation kann einmalig um 24 Monate verlängert werden (Gesamtdauer maximal 48 Monate).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Begleitende und ex-post-Evaluation des Förderschwerpunkts „Mittelstand-Digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit seinen drei Säulen „Netzwerk Mittelstand-Digital“, „Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ und „Digital Jetzt“
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Unterlagen und ggf. gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter "Vergabeunterlagen" zur Verfügung. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Ihren Teilnahmeantrag reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Der Teilnahmeantrag muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst spätestens am 12.10.2022 12 Uhr eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elekronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite "www.evergabe-online.info" oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) oder per E-Mail "[gelöscht]" erhalten.
Wenn voraus. bis zum 28.10.2022 keine Aufforderung zur Angebotsagabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 128 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d.h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschalg gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de