Neubau Zentrallager + Erneuerung d. Betriebsstelle Ottmarsheim - Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 12.7:10/2023/01/02/VE020
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentrallager + Erneuerung d. Betriebsstelle Ottmarsheim - Sanitärarbeiten
Sanitäranlagen in der Betriebsstelle und im Zentrallager für Dusche, WC-Anlagen, Außenzapfstellen. Dachentwässerungen für sämtliche Dächer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Installateur Arbeiten Sanitäranlagen in der Betriebsstelle für Dusche, WC Anlagen und Außenzapfstellen sowie im Zentrallager für WC Anlagen und Außenzapfstellen. Dachentwässerungsleitungen für sämtliche Dächer.
Installationsarbeiten Sanitäranlagen
ca. 230 m Abwasserleitungen
ca. 110 m Druckluft-Rohrleitung
ca. 450 m Rohrleitungsnetz aus Edelstahl
ca. 160 m Unterdruck-Dachentwässerungsleitung
1 Stck. Schmutzwasserhebeanlage
8 Stck. WC-Anlagen
3 Stck. Duschen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der ZV Bodensee-Wasserversorgung gehört zur "Kritischen Infrastruktur". Bei dem geplanten Bauwerk handelt es sich um eine systemrelevante kritische Infrastruktur, die dem BSI-Regelwerk (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) unterliegt. Deshalb erfolgt die Vergabe ausschließlich an einen Bieter der die Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet hat (KO-Kriterium). Die vollständig ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss elektronisch in Textform über die Vergabeplattform der Deutsche eVergabe (https://www.deutsch-evergabe.de) eingereicht/hochgeladen werden. Bitte senden Sie die Vertraulichkeitserklärung mit dem Angebot ausgefüllt oder auch leer zurück. Der Auftragnehmer muss diese vor einer Beauftragung jedoch ausfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.