Landkreis Göppingen - Erweiterungsbeschaffung von Apple IPads nebst Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/496
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-goeppingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Göppingen - Erweiterungsbeschaffung von Apple IPads nebst Zubehör
Der Landkreis Göppingen beabsichtigt die Neubeschaffung von 423 Tablets für die kreiseigenen Schulen. Die Ausschreibung wird auf Produkte der Marke Apple, namentlich Apple IPads, beschränkt. An den betreffenden Schulen ist an Tablets ausschließlich ein Bestand an Apple-Geräten vorhanden, der durch die ausgeschriebenen Geräte und das ausgeschriebene Zubehör erweitert werden soll. Zusätzlich umfasst die Ausschreibung 423 Apple Pencils und 23 USB-C auf Apple Pencil Adapter als Zubehör zu den IPads.
Mit dem Förderprogramm "DigitalPakt Schule" wollen der Bund und die Länder die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen stärken. Dem Landkreis Göppingen wurden im Rahmen des Programms Fördermittel bewilligt.
Der Landkreis Göppingen plant unter Verwendung dieser Fördermittel, die Beschaffung von 423 Apple IPads, 423 Apple Pencils und 23 USB-C auf Apple Pencil Adapter zur Verwendung an den kreiseigenen Schulen.
Die Leistung umfasst folgende Produkte:
- 300 x IPad 9. Generation (Modellnummer: MK2K3FD/A), Wifi, 64 GB, space grau
- 23 x IPad 10. Generation (Modellnummer: MPQ03FD/A), Wifi, 64 GB, silber
- 50 x IPad Air 5. Generation (Modellnummer: MM9E3FD/A), Wifi, 64 GB, blau
- 50 x IPad Air 5. Generation (Modellnummer: MM9C3FD/A), Wifi, 64 GB, space grau
- 323 x Apple Pencil 1. Generation
- 100 x Apple Pencil 2. Generation
- 23 x USB-C auf Apple Pencil Adapter
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind dem Verfahrensleitfaden und dem Vertragsentwurf (Anlage 2) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme für Personen- Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens hervorgeht (2020, 2021, 2022).
(2) Referenzen
- Vorlage von Referenzprojekten über die Bereitstellung von mindestens 400 Apple IPads (oder vergleichbaren Tablets) in einem Liefertermin in den vergangenen drei Jahren (frühestens 1.1.2020).
Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem Leistungsbild.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Lieferzeit nach Zuschlag
- Gesamtauftragswert in EUR brutto
Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
zu (2):
- Vorlage von mindestens zwei Referenzprojekten über die Bereitstellung von mindestens 400 Apple IPads (oder vergleichbaren Tablets) in einem Liefertermin in den vergangenen drei Jahren (frühestens 1.1.2020).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist der Verfahrensleitfaden. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6LVQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.