On-Demand-Verkehr im Flächenbetrieb (in den ÖPNV integriert)
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-tuttlingen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.landkreis-tuttlingen.de/index.php?NavID=2328.110
Abschnitt II: Gegenstand
On-Demand-Verkehr im Flächenbetrieb (in den ÖPNV integriert)
Gesamter Landkreis Tuttlingen (734,4 qkm, 142.000 Einwohner), exkl. innerstädtischer Fahrten in Tuttlingen, sowie die Orte Beuron, Tuningen und Weigheim
Auftragsgegenstand
Der Auftrag beinhaltet die Erbringung eines in den ÖPNV integrierten On-Demand-Verkehrs im Flächenbetrieb, im Folgenden als „ODV“ bezeichnet. Dieser entspricht genehmigungsrechtlich einem Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Hierbei erfolgt eine bedarfsorientierte fahrplanunabhängige Beförderung von Personen durch den Betreiber mit Personenkraftwagen und Kraftomnibussen (§ 4 Abs. 4 Nr. 1 und 2 PBefG) auf vorherige Bestellung durch die Fahrgäste und ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten im Bediengebiet. Die Mindestanforderungen an die Durchführung des ODV werden in der am 15.12.2022 vom Kreistag beschlossenen Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans (abrufbar unter https://lttweb03.landkreis-tuttlingen.de:8443/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWmA_Jo2mzS_BIXvwhDtIVCEoIjPrwOgtxk0w_YNK2wC/1_-_Teilfortschreibung_NVA_ODV.pdf) beschrieben. Die Vergabe umfasst die folgenden Leistungsbestandteile des ODV:
• Verkehrsleistung inkl. Fahrzeuge, Betriebshof und Fahrpersonal, etc.,
• Dispositions- und Buchungssystem (Dispositionssoftware) inkl. Hintergrundsystem/digitale Leitstelle, Fahrgast-App, Fahrer-App, Online Auskunfts- und Buchungsplattform für Webbuchungen sowie dessen Betrieb, Nutzung, Wartung, Pflege, Anpassungen (Software-as-a-Service) und Kundensupport über die Laufzeit des Vertrages
• Dispositions-/Buchungszentrale.
Lose werden nicht gebildet; der Auftrag wird als Gesamtleistung an einen Betreiber vergeben.
Bedienungszeitraum
Der ODV ist zu folgenden Zeiten zu betreiben:
• Montag bis Freitag: 21 – 24 Uhr
• Samstag: 6 – 24 Uhr
• Sonn- und Feiertag: 7 – 24 Uhr.
Zu all diesen Zeiten sind 4 Mittelniederflur-Kleinbusse mit 8 Fahrgast-Sitzplätzen und PKW-Zulassung in „Bürgerbusgröße“ (Fahrzeugkategorie 1) und 3 Mittelniederflur-Kleinbusse mit mindestens 24 und maximal 28 Fahrgastplätzen mit KOM-Zulassung (Fahrzeugkategorie 2) einzusetzen. Auf dieser Basis ergeben sich in einem Normjahr (250 Tage Montag bis Freitag, 52 Samstage sowie 63 Sonn- und Feiertage) voraussichtlich 11.028 Fahrzeugbetriebsstunden in der Fahrzeugkategorie 1 und 8.271 Fahrzeugbetriebsstunden in der Fahrzeugkategorie 2. Zusätzlich muss ein Reservefahrzeug der Kategorie 2 vorgehalten werden.
Barrierefreiheit / Saubere Antriebstechnologie
Sämtliche im ODV eingesetzten Fahrzeuge müssen über einen barrierefreien Mittelniederflur-Einstieg und einen Rollstuhl-/Kinderwagenstellplatz verfügen. Soweit Fahrzeuge vom sachlichen Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG erfasst sind, sollen die dort vorgegebenen Quoten für den Anteil einzusetzender sauberer Fahrzeuge über die Laufzeit des Vertrages eingehalten werden.
Tarif und Beförderungsbedingungen
Es sind die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Zweckverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg und des Baden-Württemberg-Tarifs (bwtarif) in ihren jeweils geltenden Fassungen anzuwenden. Als fester Bestandteil des ÖPNV muss der ODV in die Tarifstrukturen des ÖPNV eingebettet werden.
Die Allgemeine Vorschrift des Landkreises Tuttlingen sieht keine Ausgleichszahlungen/Zuschüsse für die Anwendung des Verbundtarifs und des Baden-Württemberg-Tarifs (bwtarif) vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Informationen zur Vergabe:
Die Absendung der Vergabebekanntmachung mitsamt der Vergabeunterlagen ist bereits für den 31.03.2023 vorgesehen, so dass diese voraussichtlich ab KW 14 im TED abrufbar sein wird. Der Zuschlag erfolgt unter dem Vorbehalt, dass innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung keine Genehmigungsanträge für sog. eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen bei der Genehmigungsbehörde gestellt wurden und dass etwaig eingegangenen eigenwirtschaftlichen Anträgen nicht stattgegeben wurde.
2. Informationen zum personenbeförderungsrechtlichen Erteilungsverfahren und zur Möglichkeit der Beantragung eines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bei der Genehmigungsbehörde:
Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste können innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung im TED Genehmigungsanträge für so genannte eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen im Sinne des § 8 Abs. 4 PBefG bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden.
Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist das
Landratsamt Tuttlingen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Telefon: +49 74[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Eigenwirtschaftliche Anträge, die nach Ablauf der Ausschlussfrist bei der Genehmigungsbehörde eingehen oder von den wesentlichen Anforderungen dieser Vorabbekanntmachung an die Verkehrsbedienung abweichen, werden gemäß § 13 Abs. 2a PBefG abgelehnt.
3. Informationen zum Rechtsschutz:
Die Vergabe der öffentlichen Dienstleistungsaufträge unterliegt der Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zuständig für das Nachprüfungsverfahren ist die zentrale Vergabekammer Baden-Württembergs beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 15 Vergabekammer
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
Telefon: 07[gelöscht]
Telefax: 0721 9263985
[gelöscht].
Ein Antrag auf Rechtsschutz ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 160 Abs. 2 GWB).
4. Änderungen und Berichtigungen dieser Vorabbekanntmachung:
Sollten sich die dieser Vorabinformation zugrundeliegenden Informationen wesentlich ändern, so wird eine Berichtigung veröffentlicht.