Neubau Generationenhaus, Malterdingen - Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: 18-026 / 4.10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malterdingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79364
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.malterdingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Generationenhaus, Malterdingen - Sanitär
4.10 Sanitär
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau Generationenhaus mit Garage. Hauptgebäude als 3-geschossiger, nicht unterkellerter, L-förmiger Baukörper (BGF ca. 3.590 qm). Garage als separater, nicht unterkellerter Baukörper in Hanglage, mit Parkflächen im EG und OG (BGF ca. 640 qm). Sanitärinstallation~ 206 m Abwasserrohr DN50 bis DN70~ 287 m Abwasserrohr DN90 bis DN100~ 970 m Mehrschichtverbundrohr DN12 bis DN20~ 478 m Mehrschichtverbundrohr DN25 bis DN32~ 8 m Mehrschichtverbundrohr DN40- 4 behindertengerechte WC-Räume- 5 WC´s für Personal- 21 Bäder Standard- 2 Bäder behindertengerecht- Sanitärbereich Kleinkinder mit 8 St Kleinkind-WC und 2 Waschrinnen mit 7 Waschmöglichkeiten- Sanitärbereich Wickeln mit 2 St Baby WC, 3 Waschrinnen mit 7 Waschmöglichkeiten, 3 Duschen- 1.626m Wärmedämmung der Trinkwasserinstallati
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Teningen-Köndringen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79331
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.