Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermitteln Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-12-BOK1a-Bau 3
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.breitband-ortenau.de/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wr-recht.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermitteln
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in den Gemeinden Oberkirch und Lahr ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus
in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 finanziert. Aus diesem Grund sind die nachfolgend aufgeführten Regelungen bzw. Vorgaben des Fördermittelgebers des Bundes auf Grundlage der vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes (Lose 1-2) (Anlagen 1-1a) samt Nebenbestimmungen und Anlagen von
dem Auftragnehmer im Übrigen in den Losen 1-3 zwingend einzuhalten:
- Vorläufige Zuwendungsbescheide des Bundes (Los 1-2);
- Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom
22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019;
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-) Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung);
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand 13.06.2019);
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren,die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband, Stand:
10.07.2019);
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 1.1 vom 02.10.2019 (GIS-NBest BW);
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom 02.04.2019;
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018;
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand: 13.06.2019);
- Dokument "Merkblatt Mittelanforderung - Infrastrukturmaßnahmen" (Stand: September 2018);
- Dokument "Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen" (Version 2.0 vom 02.07.2019);
Ergänzend wird hierzu auch auf die Baubeschreibung hingewiesen (s. Anlage 19) sowie auf die vorl. Zuwendungsbescheide des Bundes nebst Anlagen (s. Anlagen 1-1a).
Gemeinde Lahr (Schulen)
Gemeinde Lahr
Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Gemeinde Oberkirch
Gemeinde Oberkirch
Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Gemeinde Lahr (ungeförderte Schulen)
Gemeinde Lahr
Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes, nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (abweichend zu Formblatt 124_Anlage 3).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
a) Nachweis einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung (laufendes Kalenderjahr) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie mindestens
2.000.000. EUR für Vermögensschäden (Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen) oder eine Eigenerklärung des Bieters, dass für den Zuschlagsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Sofern eine Eigenerklärung eingereicht wird, wird die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
b) Vorlage einer Bankenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Bezug auf den gegenständlichen Auftrag oder Bonitätsauskunft, bspw. Auskunft der Creditreform oder gleichwertig, jeweils nicht älter als 6 Monate gemessen am Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung oder Auskunft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
c) Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Aufträgen.
Kumulierter Mindestumsatz (Gesamtumsatz; netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von
insgesamt:
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
Los 3: [Betrag gelöscht] EUR
Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, so kann der Zuschlag unter Beachtung des Zuschlagskriteriums nur dann auf mehrere Lose erteilt werden, wenn die geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich der Umsätze für diese Lose kumulativ und unter den vorstehenden Bedingungen nachgewiesen
werden.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind Angaben zu machen hinsichtlich der Umsetzung vergleichbarer Projekte, insbesondere in Bezug auf den Umsetzungszeitraum sowie den Leistungsumfang
(Pflichtangaben: Anzahl km Tiefbau, Anzahl Errichtung von Breitbandhausanschlüssen).
Die Referenzen müssen das gesamte vom Bieter angebotene Leistungsspektrum erfassen. Für alle Referenzen sind die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers zu nennen (Telefon, Name, Rolle im Projekt) (abweichend zu Formblatt 124_Anlage 3).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot die Angabe einer mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenz Mindestvoraussetzung. Als mit diesem Auftrag vergleichbar wird eine Referenz anerkannt, die jeweils bezogen auf das betreffende Los folgende Merkmale aufweist und in Bezug auf
den geforderten Umfang bereits abgeschlossen ist:
Los 1: Tiefbautrasse (FTTB/H): 3 km/ Hausanschlüsse: 10 Stk.
Los 2: Tiefbautrasse (FTTB/H): 1 km / Hausanschlüsse: 20 Stk.
Los 3: Tiefbautrasse (FTTB/H): 1 km / Hausanschlüsse: 5 Stk.
Die Mindestvoraussetzungen für ein Los sind nur dann erfüllt, wenn diese durch eine einzelne Referenz nachgewiesen werden. Die Mindestvoraussetzungen für ein Los können nicht durch mehrere Referenzen kumulativ erfüllt werden. Sofern eine angegebene Referenz die vorgenannten Mindestvoraussetzungen mehrerer Lose kumulativ erfüllt, wird die Mindestvoraussetzung jeweils für die betreffenden Lose insoweit als erfüllt angesehen.
Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, so kann der Zuschlag unter Beachtung des Zuschlagskriteriums nur dann auf mehrere Lose erteilt werden, wenn die geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich der Referenzen für diese Lose kumulativ und unter den vorstehenden Bedingungen nachgewiesen werden.
b) Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
c) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht.
d) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal (abweichend zu Formblatt 124_Anlage 3).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestvoraussetzung und mit Angebot einzureichen ist:
(1) der gültige Nachweis über die Qualifikation mind. eines Mitarbeiters nach GW 129 oder gleichwertig;
(2) Zertifikat mind. eines Mitarbeiters über eine Schulung nach RSA 95 oder gleichwertig.
a) Es sind von dem Bieter u.a. die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben gemäß dieser Auftragsbekanntmachung unter Ziffer III. mit dem Angebot und innerhalb der gesetzten Frist beizubringen. Im Übrigen siehe Anforderungen zum Inhalt des Angebotes unter Ziff. VI.3) dieser
Auftragsbekanntmachung.
b) Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, so kann der Zuschlag nur dann auf mehrere Lose erteilt werden, wenn die geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich der Referenzen und der Umsätze jeweils kumulativ nachgewiesen werden (vgl. Ziffer 7.3. der Angebots- und Vertragsbedingungen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind zusätzlich von dem Bieter einzureichen:
a) Angaben, Unterlage und Nachweise gemäß der Anlage 24 Auflistung der einzureichenden Unterlagen.
b) Für den erforderlichen Inhalt des Angebotes, insbesondere die einzureichenden Nachweise, Erklärungen und Anlagen, wird auch auf die Ziff. 6, 8 und 9.1. der Vergabeunterlage, das Formblatt 211 (Anlage 16) und die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen in dem Formblatt 212 (Anlage 4) verwiesen.
c) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften ist die "Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (Anlage 12; losweise Einreichung) losweise mit dem Angebot abzugeben. Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
- die "Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt" (Anlage 7);
- die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 23);
- die Erklärung Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen (Anlage 6);
- den Nachweis der Präqualifizierung oder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3).
Ferner ist der Ziff. III. der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen, welche weiteren Nachweise zur Eignung von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils mit dem Angebot einzureichen sind.
d) Bei der Inanspruchnahme von Nachunternehmern sind die beteiligten Unternehmen sowie die hierfür vorgesehenen Leistungen, die durch den Nachunternehmer erbracht werden sollen in dem Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Anlage 11) losweise mit dem Angebot zu benennen. Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Für den Fall des Nachunternehmereinsatzes hat auch der herangezogene Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen entweder den Nachweis der Präqualifizierung zu erbringen oder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3) einzureichen, ggf. ergänzt durch auf gesondertes Verlangen geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hin, nachzuweisen, dass Ihm die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. In diesem Fall ist von dem Nachunternehmer eine Nachunternehmererklärung "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"_Formblatt 236 (Anlage 14) losweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle abzugeben.
e) Für den Fall des Nachunternehmereinsatzes mit Eignungsleihe ist das Formblatt 235 "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer" (Anlage 13; losweise Einreichung) losweise durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen, sofern sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe).
Für diesen Fall hat der Bieter bereits mit dem Angebot für den zur Eignung herangezogenen Nachunternehmer entweder den Nachweis der Präqualifizierung zu erbringen oder die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3) einzureichen, ggf. ergänzt durch auf gesondertes Verlangen geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise des Nachunternehmers.
Der zur Eignung herangezogene Nachunternehmer hat notwendigerweise die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (bspw. zu Referenzen oder Umsätze) mit dem Angebot einzureichen.
Ferner haben der/ die Bieter und der zur Eignungsleihe herangezogene Nachunternehmer bei Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe (s. Anlage 14).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C6BNZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
Dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.