Beratung und Coaching der Mitarbeiter des Beratungstelefons zur Rauchentwöhnung der BZgA sowie Erstellung von Quartals- und Evaluationsberichten Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_28_22

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift: Maarweg 149-161
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratung und Coaching der Mitarbeiter des Beratungstelefons zur Rauchentwöhnung der BZgA sowie Erstellung von Quartals- und Evaluationsberichten

Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_28_22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Beratungsangebote der BZgA bestehen unter anderem in den Bereichen Suchtprävention, Aidsprävention, gesunde Ernährung,

Organspende und Blutspende. Die Kampagnen werden mit unterschiedlichen Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt, unter anderem der

telefonischen Beratung, der Beratung per E-Mail und der Online-Information.

Die "rauchfrei"-Kampagne ist darauf ausgerichtet, den Einstieg in das Rauchen zu verhindern, vor Passivrauch zu schützen und Raucherinnen

und Raucher beim Aufhören zu unterstützen.

Ein Teilprojekt aus dem rauchfrei-Angebot der BZgA ist die telefonische Beratung zur Rauchentwöhnung (TB). Die kostenfreie Rufnummer 0800

8 31 31 31 wird in allen Medien sowie auf den Internetplattformen der „rauchfrei“-Kampagne kommuniziert. Seit 2006 sind nach Vorgabe der

Tabak-Produktverordnung auf Zigarettenpackungen, neben Warnhinweisen vor den Gefahren des Rauchens, auf jeder 14. Packung auch die

Nummer der Telefonberatung zur Rauchentwöhnung der BZgA sowie die Internetadresse www.rauchfrei-info.de aufgedruckt. Seit 2016 sieht die

Tabakproduktverordnung zudem den Aufdruck von bildlichen Warnhinweisen auf allen Tabakschachteln vor.

Vertragsgegenstand ist die Beratung und das Coaching der Mitarbeitenden des Beratungstelefons zur Rauchentwöhnung der BZgA inkl.

Grundschulung bei Personenwechsel oder notwendiger Erweiterung des Beratungsteams, die Erstellung von Quartals- und Evaluationsberichten

sowie weitere Leistungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Köln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vertragsgegenstand ist die Beratung und das Coaching der Mitarbeitenden des Beratungstelefons zur Rauchentwöhnung der BZgA inkl.

Grundschulung bei Personenwechsel oder notwendiger Erweiterung des Beratungsteams, die Erstellung von Quartals- und Evaluationsberichten

sowie weitere Leistungen.

Es ist beabsichtigt, den Zuschlag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser

Bekanntmachung mit dem unter Abschnitt V bezeichneten Bieter abzuschließen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils zwölf Monate zu den Bedingungen dieses Vertrages bis längstens 28.02.2027. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Im Falle der Inanspruchnahme der Optionen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils spätestens drei Monate vor Vertragsende mit, ob er von den Optionen Gebrauch macht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Wahrnehmung der Optionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Es ist beabsichtigt, den Zuschlag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser

Bekanntmachung mit dem unter Abschnitt V bezeichneten Bieter abzuschließen.

Der Auftraggber beschafft Leistungen zur telefonischen Beratung (TB) zur Rauchentwöhnung. Die TB ist eines der zentralen Kampagnenelemente

der rauchfrei-Kampagne. Die BZgA-TB zur Rauchentwöhnung gilt als die nationale Hotline in Deutschland (Abdruck der Hotline-Nummer auf den

Tabakproduktverpackungen). Allein Herr Lindinger bietet ein deutschsprachiges Konzept der TB zur Rauchentwöhnung an. Ein vergleichbares

Gesamtkonzept (konkretes Beratungsvorgehen, Schulung und Coaching von Beratungspersonen, Dokumentationssystem, Nachbefragungen,

Evaluation der Inanspruchnahme und Wirksamkeit) für den deutschsprachigen Raum und den Standort Deutschland ist nicht bekannt. Andere

sogenannte Quitlines der öffentlichen Hand arbeiten mit dem Konzept von Herrn Lindinger.

Herr Lindinger hat jedoch die alleinigen Rechte an seinem Konzept. Lediglich seine Mitarbeiter sind befugt dieses zur Anwendung zu bringen wie es

auch in den Beratungs- und Coachingverträgen mit der BZgA geschieht.

Die BZgA hat diese Rechte nicht erworben lediglich die Nutzungsrechte an der Beratungstätigkeit und dem Coaching. Die anderen

deutschsprachigen Dienste sind ebenfalls nach dem Konzept Lindinger aufgebaut, haben aber keine Berechtigung, selbst nach dem Konzept zu

schulen.

Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen bestehen nicht und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung

der Auftragsvergabeparameter.

Andere Experten, die ein derartiges Konzept zur Telefonberatung erstellen können, kommen nicht in Betracht. Im deutschsprachigen Raum gibt es

keinen anderen Experten für telefonische Tabakentwöhnung, der über ähnliche Expertise und Reputation verfügt. Dies wird auch dadurch deutlich,

dass es keinen Experten gibt, der in ähnlichem Ausmaß in der deutschsprachigen Fachöffentlichkeit zum Thema telefonische Raucherberatung in

Erscheinung getreten ist, so z.B. auf den letzten Suchtkongressen (einer der bedeutendsten Fachkonferenzen auf diesem Gebiet). Für die

Aufrechterhaltung des derzeitigen Standards der Telefonberatung ist es notwendig, die Kontinuität des Prozesses auf gleicher wissenschaftlicher

Basis zu gewährleisten und damit die Qualität zu erhalten und zu verbessern.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: BZgA_RV_28_22
Bezeichnung des Auftrags:

Beratung und Coaching der Mitarbeiter des Beratungstelefons zur Rauchentwöhnung der BZgA sowie Erstellung von Quartals- und Evaluationsberichten

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
14/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Peter Lindinger
Ort: St. Peter
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79271
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Abschnitt VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird

hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2023

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