Beratung und Coaching der Mitarbeiter des Beratungstelefons zur Rauchentwöhnung der BZgA sowie Erstellung von Quartals- und Evaluationsberichten Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_28_22
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Coaching der Mitarbeiter des Beratungstelefons zur Rauchentwöhnung der BZgA sowie Erstellung von Quartals- und Evaluationsberichten
Die Beratungsangebote der BZgA bestehen unter anderem in den Bereichen Suchtprävention, Aidsprävention, gesunde Ernährung,
Organspende und Blutspende. Die Kampagnen werden mit unterschiedlichen Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt, unter anderem der
telefonischen Beratung, der Beratung per E-Mail und der Online-Information.
Die "rauchfrei"-Kampagne ist darauf ausgerichtet, den Einstieg in das Rauchen zu verhindern, vor Passivrauch zu schützen und Raucherinnen
und Raucher beim Aufhören zu unterstützen.
Ein Teilprojekt aus dem rauchfrei-Angebot der BZgA ist die telefonische Beratung zur Rauchentwöhnung (TB). Die kostenfreie Rufnummer 0800
8 31 31 31 wird in allen Medien sowie auf den Internetplattformen der „rauchfrei“-Kampagne kommuniziert. Seit 2006 sind nach Vorgabe der
Tabak-Produktverordnung auf Zigarettenpackungen, neben Warnhinweisen vor den Gefahren des Rauchens, auf jeder 14. Packung auch die
Nummer der Telefonberatung zur Rauchentwöhnung der BZgA sowie die Internetadresse www.rauchfrei-info.de aufgedruckt. Seit 2016 sieht die
Tabakproduktverordnung zudem den Aufdruck von bildlichen Warnhinweisen auf allen Tabakschachteln vor.
Vertragsgegenstand ist die Beratung und das Coaching der Mitarbeitenden des Beratungstelefons zur Rauchentwöhnung der BZgA inkl.
Grundschulung bei Personenwechsel oder notwendiger Erweiterung des Beratungsteams, die Erstellung von Quartals- und Evaluationsberichten
sowie weitere Leistungen.
Köln
Vertragsgegenstand ist die Beratung und das Coaching der Mitarbeitenden des Beratungstelefons zur Rauchentwöhnung der BZgA inkl.
Grundschulung bei Personenwechsel oder notwendiger Erweiterung des Beratungsteams, die Erstellung von Quartals- und Evaluationsberichten
sowie weitere Leistungen.
Es ist beabsichtigt, den Zuschlag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung mit dem unter Abschnitt V bezeichneten Bieter abzuschließen
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils zwölf Monate zu den Bedingungen dieses Vertrages bis längstens 28.02.2027. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Im Falle der Inanspruchnahme der Optionen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils spätestens drei Monate vor Vertragsende mit, ob er von den Optionen Gebrauch macht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Wahrnehmung der Optionen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Es ist beabsichtigt, den Zuschlag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung mit dem unter Abschnitt V bezeichneten Bieter abzuschließen.
Der Auftraggber beschafft Leistungen zur telefonischen Beratung (TB) zur Rauchentwöhnung. Die TB ist eines der zentralen Kampagnenelemente
der rauchfrei-Kampagne. Die BZgA-TB zur Rauchentwöhnung gilt als die nationale Hotline in Deutschland (Abdruck der Hotline-Nummer auf den
Tabakproduktverpackungen). Allein Herr Lindinger bietet ein deutschsprachiges Konzept der TB zur Rauchentwöhnung an. Ein vergleichbares
Gesamtkonzept (konkretes Beratungsvorgehen, Schulung und Coaching von Beratungspersonen, Dokumentationssystem, Nachbefragungen,
Evaluation der Inanspruchnahme und Wirksamkeit) für den deutschsprachigen Raum und den Standort Deutschland ist nicht bekannt. Andere
sogenannte Quitlines der öffentlichen Hand arbeiten mit dem Konzept von Herrn Lindinger.
Herr Lindinger hat jedoch die alleinigen Rechte an seinem Konzept. Lediglich seine Mitarbeiter sind befugt dieses zur Anwendung zu bringen wie es
auch in den Beratungs- und Coachingverträgen mit der BZgA geschieht.
Die BZgA hat diese Rechte nicht erworben lediglich die Nutzungsrechte an der Beratungstätigkeit und dem Coaching. Die anderen
deutschsprachigen Dienste sind ebenfalls nach dem Konzept Lindinger aufgebaut, haben aber keine Berechtigung, selbst nach dem Konzept zu
schulen.
Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen bestehen nicht und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung
der Auftragsvergabeparameter.
Andere Experten, die ein derartiges Konzept zur Telefonberatung erstellen können, kommen nicht in Betracht. Im deutschsprachigen Raum gibt es
keinen anderen Experten für telefonische Tabakentwöhnung, der über ähnliche Expertise und Reputation verfügt. Dies wird auch dadurch deutlich,
dass es keinen Experten gibt, der in ähnlichem Ausmaß in der deutschsprachigen Fachöffentlichkeit zum Thema telefonische Raucherberatung in
Erscheinung getreten ist, so z.B. auf den letzten Suchtkongressen (einer der bedeutendsten Fachkonferenzen auf diesem Gebiet). Für die
Aufrechterhaltung des derzeitigen Standards der Telefonberatung ist es notwendig, die Kontinuität des Prozesses auf gleicher wissenschaftlicher
Basis zu gewährleisten und damit die Qualität zu erhalten und zu verbessern.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beratung und Coaching der Mitarbeiter des Beratungstelefons zur Rauchentwöhnung der BZgA sowie Erstellung von Quartals- und Evaluationsberichten
Ort: St. Peter
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79271
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Abschnitt VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen.