FE 77.0609/2022 - Verkehrstechnische Bemessung von Fahrradparksystemen im Vergleich zu Pkw-Parkbauten Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 77.0609/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 77.0609/2022 - Verkehrstechnische Bemessung von Fahrradparksystemen im Vergleich zu Pkw-Parkbauten
FE 77.0609/2022 - Verkehrstechnische Bemessung von Fahrradparksystemen im Vergleich zu Pkw-Parkbauten
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Es ist bundesweit mit einem vermehrten Bedarf nach alternativen Fahrradabstellmöglichkeiten von automatischen Fahrradparksystemen über Fahrradparkhäuser bis hin zur Umnutzung vorhandener Pkw-Parkhäuser zu rechnen. Die Attraktivität und Akzeptanz von Anlagen des ruhenden Verkehrs werden stark durch ihre jeweilige Leistungsfähigkeit beeinflusst. Die damit einhergehende Bewertung der Verkehrsqualität wird im deutschen Regelwerk durch das Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) ausgedrückt. Für die Anlagen des ruhenden Radverkehrs existiert derzeit kein HBS-Verfahren, weshalb im Zuge des Projektes diese Regelwerkslücke nun geschlossen werden soll. Für ein anwendbares HBS-Verfahren für die Anlagen des ruhenden Radverkehrs sind neben den jeweiligen Abfertigungsanlagen auch mögliche Einflüsse von Entwurfselementen (z. B. Fahrgassen) und ihrer Merkmale (z. B. Breite) sowie weiterer verkehrstechnischer Einrichtungen (z. B. Anzeigen zur Belegung und Routing) auf die Verkehrsabläufe zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Forschungsprojektes ist die Übertragbarkeit des HBS-Verfahrens zur Bewertung der Verkehrsqualität von Anlagen des ruhenden Pkw-Verkehrs auf den Radverkehr zu prüfen. Nach Abgleich und ggf. Modifikation steht somit schlussendlich ein Verfahren zur Verfügung, das, analog zum Pkw-Verfahren, eine Einteilung von Fahrradparksystemen/-bauten in die unterschiedlichen Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (QSV) A bis E ermöglicht.
Als Ergebnis wird ebenso erwartet, dass im Zuge der Untersuchung eine kritische Prüfung und soweit erforderlich eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung, sowohl im Hinblick auf die Methodik als auch die genutzten Kennziffern, des existierenden Verfahrens zur Bemessung von Anlagen des ruhenden (Pkw-)Verkehrs (Kapitel S 10) durchgeführt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 77.0609/2022 - Verkehrstechnische Bemessung von Fahrradparksystemen im Vergleich zu Pkw-Parkbauten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.