Briefpostdienste - Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2.342
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zahnaerzte-wl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Briefpostdienste - Los 1
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen.
Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt. Jedes Los wird mit jeweils einem Unternehmen besetzt. Die Lose werden aus technischen Gründen in gesonderten Projekträumen des Vergabeportals veröffentlicht.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ausschließlich das Los 1: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen (Tagespost, Einschreiben, förmliche Zustellungen) mit Empfängern im PLZ-Bereich 48XXX.
Kassenzahnärztliche Vereinigung WL Auf der Horst 25 48147 Münster
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen.
Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt. Jedes Los wird mit jeweils einem Unternehmen besetzt. Die Lose werden aus technischen Gründen in gesonderten Projekträumen des Vergabeportals veröffentlicht.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ausschließlich das Los 1: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen (Tagespost, Einschreiben, förmliche Zustellungen) mit Empfängern im PLZ-Bereich 48XXX.
Die Sendungen sind verschlossen kuvertiert, aber nicht frankiert. Die Kuverts der Sendungen sind durch die Auftraggeberin nicht mit Klischees bedruckt. Eine DV-Freimachung im Adressfeld der Sendungen kann durch die Auftraggeberin nicht aufgebracht werden. Es sind keine Briefsendungen mit ausländischer Zustelladresse zu befördern und zuzustellen.
Abholort ist folgende Adresse: Auf der Horst 25, 48147 Münster.
Betroffen sind die folgenden Formate (Angabe jeweils mit dem in Aussicht genommenen Auftragsvolumen / der verbindlichen Höchstabnahmegrenze - jeweils bezogen auf die maximal vorgesehene Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren):
Standardbrief national bis 20g (26.160/31.392)
Kompaktbrief national bis 50g (7.880/9.456)
Großbrief national bis 500g (6.435/7.722)
Maxibrief national bis 1000g (196/236) Zusatz: Übergabeeinschreiben (4/5)
Zusatz: Übergabeeinschreiben Rückschein (51/62)
Zusatz: Einwurfeinschreiben (69/83)
Zusatz: Postzustellungsauftrag (23/27)
Für alle Lose gilt: Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin.
Durch die Poststelle der Auftraggeberin erfolgt eine Vorsortierung nach Losen und innerhalb der Lose nach Kostenstellen (derzeit: 29 Kostenstellen) unter Angabe der zu verarbeitenden Kostenstellennummer, unter der die Leistungen abzurechnen sind.
Soweit zur Durchführung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG Teilleistungen der Deutschen Post AG benötigt werden, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Anwendung.
1. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text dieser Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der Auftraggeberin
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Preisblatt der Auftragnehmerin (= Vordruck 07) gemäß Angebot im Vergabeverfahren
e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
f) Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (= Vordruck 05)
g) Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i) Anlage 08: Erklärung zur Datenabfrage nach § 8 SaubFahrzeugBeschG (= Vordruck 04c)
j) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
k) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
* in jeweils aktuellster Fassung
** abrufbar unter https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
3. Soweit die Auftragnehmerin zur Durchführung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG Teilleistungen der Deutschen Post AG benötigt, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Anwendung.
4. Die Rahmenvereinbarung besteht im relevanten Los nur mit der Auftragnehmerin. Die Auftraggeberin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge durch Übergabe an die Auftragnehmerin zur Beförderung ab.
5. Für die Einzelaufträge gelten die Regelungen dieser Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht in den Einzelabrufen abweichend geregelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKDKPG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.