Neuaufstellung FNP, LP, UP Referenznummer der Bekanntmachung: Furt2201
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Furtwangen im Schwarzwald
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.furtwangen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuaufstellung FNP, LP, UP
Die Stadt Furtwangen im Schwarzwald ist die erfüllende Gemeinde der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Furtwangen und Gütenbach.
Gegenstand der Vergabe ist die Neuaufstellung eines Flächennutzungs- und Landschaftsplans jeweils mit Umweltprüfung. Gesucht wird hierzu ein/e Stadtplaner/in oder Landschaftsplaner/in oder Raumplaner/in.
Das Bearbeitungsgebiet des Flächennutzungsplans (FNP) sowie des Landschaftsplans (LP) umfast die Gesamtfläche der VVG mit 10.106 ha auf den Gemarkungsflächen der Stadt Furtwangen mit Teilorten und der Gemeinde Gütebach. Aufgrund aktueller Bedürfnisse in der Wohnungsbau- sowie Gewerbe- und Arbeitsplatzentwicklung, den sich ändernden Ansprüchen der Bevölkerung an Nutzungsstrukturen, veränderte Entwicklungsperspektiven, veränderte planerische Grundlagen sowie weiteren sich ändernden Rahmenbedingungen ist eine Neufassung des FNP und des LP erforderlich. Ferner bedingen auch veränderte Rechtslagen in der Naturschutz-, Umweltverträglichkeits- und auch der Baugesetzgebung eine notwendige Neuaufstellung der Planwerke.
Die Ergebnisse einer im Jahr 2021 durchgeführten Orientierungsphase sind Gegenstand der Bekanntmachungsunterlagen und können über das Portal heruntergeladen werden. Ergebnis der Untersuchungen war, dass nachfolgend aufgezählte Umstände besondere Herausforderungen an FNP und LP darstellen:
- zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe sind teilweise in ihrer Existenz gefährdet. Planungsaufgabe wird sein, Erweiterungen der Hoflagen in die Flächenkulisse des FNP aufzunehmen. Gleichzeitig stellen sich Fragen der Sukzession sowie der Art der Bewirtschaftung, was voraussichtlich insgesamt mit einer deutlichen Veränderung des Landschaftsbilds und der gewachsenen Kulturlandschaft einhergeht.
- Planungen während der Corona-Pandemie konnten die wirtschaftlichen Auswirkungen noch nicht absehen. Dies gilt insbesondere für die bestehenden Erholungsinfrastruktur; die Planungen der Betriebe sind sehr zurückhaltend.
- Es existiert eine hohe Nachfrage für Bauflächen in attraktiven Lagen.
- Die landschaftliche und naturschutzfachliche Wertigkeit ist hoch, was zu eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten führt.
- Digitalisierung der Planunterlagen, die bisher nur in analoger Form vorliegen.
FNP:
Der FNP der VVG Furtwangen-Gütenbach 2010 trat 2002 in Kraft; spezifische Anpassungen und Änderungen erfolgten 2006 und 2018. Themenschwerpunkte werden sein:
- Erarbeitung der Flächenkulisse unter Berücksichtigung der Flächenvorschlägen der Fachabteilungen der Verwaltung, der politischen Gremien sowie einem landschaftsplanerischem Suchlauf
- Entwicklung neuer Wohnflächen sowie Flächenausweisungen für Gewerbe unter Berücksichtigung möglicher interkommunaler Gewerbegebiete mit Gütenbach und Vöhrenbach; Klärung der Schwierigkeiten der Bedarfsnachweise
- Übernahme des Kompensationsflächenpools aus dem Landschaftsplan
- Im Rahmen der Umweltprüfung gesonderte Kartierung der Bauflächen zur Beurteilung der Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Auftragsumfang sind mindestens die Grundleistungen nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 2 zur HOAI
LP:
Der aktuell vorliegende LP stammt aus dem Jahr 1994.
Themenschwerpunkte werden sein:
- Offenhaltung der Landschaft (Mindestflurkonzeption)
- Detaillierte Erarbeitung eines Kompensationsflächenpools (über das Übliche in einem LP hinausgehend, z.B. unter Einbezug von Flächenverfügbarkeiten) zur Übernahme in den FNP
- Flächendeckende Kartierung des Landschaftsbilds
- Erarbeitung Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt auf der Grundlage verfügbarer Daten
- Integration der Schutzgüter des Umweltrechts, damit der LP eine optimale Grundlage für die Umweltprüfung des FNP bietet.
Auftragsumfang sind mindestens die Grundleistungen nach § 23 HOAI i.V.m. Anlage 4 HOAI
Zum Verhandlungsverfahren werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen. Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften, werden nur diese zugelassen.
Bei mehr als 3 Bewerbern/Bietergemeinschaften werden die 3 zugelassen, deren Teilnahmeantrag für die nachfolgenden Kriterien die höchste Punktzahl erreicht:
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 20 Punkte)
Abzugeben ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre für entsprechende Dienstleistungen sowie einer Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren
2. Technische Leistungsfähigkeit (max. 70 Punkte)
Der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit liegen die vorzulegenden Referenzen sowie die Angaben in den den Bewerbungsunterlagen (20 %) beiliegenden Formblättern zugrunde.
- Mindestens 2 Referenzen zu abgeschlossenen oder laufenden Planverfahren aus den letzten 5 Jahren zu FNP, LP sowie jeweils Umweltprüfung hierzu. Die Referenzen müssen sich auf Baden-Württemberg beziehen) (40 %)
- Mindestens 2 Referenzen zu abgeschlossenen oder laufenden Planverfahren aus den letzten 5 Jahren, die sich spieziell mit den Themen Freiflächen Photovoltaik, Landschaftsbild, Kompensation und Klimaanpassung beschäftigen (40 %)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner oder vergleichbar und Eintragung als Mitglied der Architektenkammer oder vergleichbar (bei ausländischen Bewerbern).
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen.
Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Will der Bewerber die Leistungserbringung einem Dritten übertragen, sind die Erklärungen auch vom Dritten abzugeben.
1. Namentliche Nennung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und deren jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung
2. Darstellung der Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre.
3. Bennenung und Abgrenzung des Teils des Auftrages, den der Bewerber gegbenenfalls an Dritte vergeben will.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen.
Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Will der Bewerber die Leistungserbringung einem Dritten übertragen, sind die Erklärungen auch vom Dritten abzugeben.
Stadtplaner (Landschaftsplaner, Raumplaner) nach ArchG BW bzw. gleichwertigen Ländervorschriften. Für Bewerber außerhalb Deutschlands ist eine vergleichsweise Berufsqualifikation erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZM6MN2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).