Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V4 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11V-77-HfPol
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78054
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hfpol.polizei-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V4
Durchführung der Überprüfung der nicht ortsgebundenen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPol BW) einschließlich deren Standorten nach DGUV V4 durch eine nach TRBS 1203 in Verbindung mit der DGUV V4 befähigte Fachkraft.
Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Sturmbühlstraße 250 78054 Villingen-Schwenningen, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg John-F.-Kennedy-Straße 30 97877 Wertheim, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Wolfgang-Brumme-Allee 52 71034 Böblingen, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Birkenharder Straße 61 88400 Biberach a.d.R, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Dittmannswiesen 64 76646 Bruchsal, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Am Fichtenberg 1 71083 Herrenberg, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Vogesenstraße 22 77933 Lahr, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Luttenbachtalstraße 30 74821 Mosbach
Durchführung der Überprüfung der nicht ortsgebundenen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (HfPol BW) einschließlich deren Standorten nach DGUV V4 durch eine nach TRBS 1203 in Verbindung mit der DGUV V4 befähigte Fachkraft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarza
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98547
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY6JT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.