Ausschr. TNW Integrationsplattform MobiData BW 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/0400
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. TNW Integrationsplattform MobiData BW 2.0
Mit der zentralen landesweiten verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätsdatenplattform MobiData BW unterstützt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Bereitstellung von mobilitätsrelevanten Daten, um das Kombinieren von unterschiedlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern.
Den Kern der Mobilitätsdatenplattform, die von der NVBW betrieben wird, bildet der MobiData BW Integrationsserver, der offene statische und dynamische Mobilitätsdaten aus den Bereichen Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Sharing und Parken bündelt und über ein Application Programming Interface (API) und verschiedene Standardformate zur Verfügung stellt. Dieser Integrationsserver soll als offene Integrationsplattform neu implementiert werden.
Die neu zu entwickelnde Integrationsplattform soll Eigentum des Auftraggebers sein, auf seinen Rechnern laufen, und muss sowohl durch den Auftraggeber als auch durch Dritte änderbar und erweiterbar sein. Insbesondere muss der Auftraggeber technisch die Möglichkeit haben Mobilitätsdaten zu filtern, zu korrigieren und zu ergänzen, bevor sie nach außen gegeben werden.
Die Neuimplementierung soll dann um solche Datengeber aus den Bereichen Radverkehr und Straßenverkehr erweitert werden, die keine aufwändige Datenintegration erfordern - konkret das Radverkehrs-Infrastruktur-System RadVIS, das Baustelleninformationssystem BIS 2 bzw. das Baustellen- und Ereignismanagementsystem BEMaS, und die Webcamserver aus dem Straßenbereich.
In späteren Stufen sollen auch Systeme mit komplexen Datenmodellen hinzukommen - etwa das Verkehrsrechnerzentrale (VRZ) 3 System der kooperativen Verkehrsleitzentrale des Landes Baden-Württemberg und der Autobahn GmbH. Die Erweiterung um solche komplexen Datengeber ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, soll aber bei der Konzeption und der Entwicklung der Integrationsplattform mitbedacht werden.
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist Stuttgart.
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
Die Auswahl erfolgt aufgrund der Zuschlagskriterien
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5. Anforderungen an den Bieter, Nachweis der Eignung
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres vorzulegen, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter technische Erfahrungen mit Open Data APIs und gängigen Mobilitätsdatenformaten hat, und dass er etablierte Tools und Entwicklungsumgebungen von Open Source Projekten kennt.
2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württem-berg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
- ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen
- der EVB-IT Systemvertrag nebst AGB (vgl. Anlage).
- die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Dezember 2020).
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Es gelten ausschließlich unsere AGB, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können, da Art und Weise der zu erarbeitenden Software noch mit den Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln ist.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und zu Verhandlungen auffordern.
Schritt 2: Präsentation eines Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 17 des Jahres 2023 aufgefordert zur Präsentation ihres Angebotes in der KW 19 eingeladen. Der Bieter bringt hierbei weitere Konkretisierung der Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Die Leistungsbeschreibung wird daraufhin ggf. aktualisiert. Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der AG behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren. Der AG kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss
Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z.B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Teilnahmeanträge
Die Teilnahmeanträge müssen vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Mittwoch, 19.04.2023, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert, siehe dazu auf der Homepage der NVBW.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal DTVP darauf hinzuweisen.
Fragen zu den Teilnahmeanträgen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Mittwoch, 05.04.2023, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag (und das spätere Angebot) sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten
Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländischen Schriften müssen neben dem
Original auch deutsche Übersetzungen der Nachweise und Erklärungen beiliegen. Hierfür entstehende Kosten
sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten
Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt des Teilnahmeantrags (Liste der vorzulegenden Unterlagen)
Siehe Vergabeunterlagen unter 4.2
4.3 Vollständigkeit des Antrags
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB6AFC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]