Beschaffung eines Behälteridentifikationssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/300
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Behälteridentifikationssystem
Es soll ein Behälteridentifikationssystem für die Abfallarten Rest- und Bioabfall sowie Altpapier beschafft werden.
48431 Rheine
Die Ausschreibung umfasst u. a. folgende Bereiche:
- Ausstattung der Abfallbehälter mit RFID-Transpondern und Barcodeetiketten
- Ausstattung der Fahrzeuge
- Lieferung von Barcodeetikettendruckern und Handlesegeräten
- Information der Bürger
- Installation der Software, Schulung der Mitarbeiter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe MOBA Mobile Automation AG, Niederlassung Dresden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.moba.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYW1U0X2LD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.