Deutsche Botschaft Wien, Neubau der bilateralen Kanzlei, OSZE-Vertretung und Residenz; Baustellenbewachung und Zugangskontrolle Referenznummer der Bekanntmachung: 2064/22

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, endvertreten durch die Deutsche Botschaft Wien
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-4010
Fax: +49 228-4011223
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Deutsche Botschaft Wien, Neubau der bilateralen Kanzlei, OSZE-Vertretung und Residenz; Baustellenbewachung und Zugangskontrolle

Referenznummer der Bekanntmachung: 2064/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79713000 Bewachungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: AT130 Wien
Hauptort der Ausführung:

Metternichgasse 3

1030 Wien

Österreich

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Es handelt sich um eine Dienstleistung zur Sicherung der Baustellenbewachung und Zugangskontrolle für den Neubau eines Hauptgebäudes mit 7.350 m2 BGF, zwei eingeschossige Nebengebäuden mit insgesamt ca. 100 m2 BGF und ca. 3.500 m2 Freianlagen. Der BRI beträgt für die gesamte Maßnah-me ca. 29.600 m2.

Das Hauptgebäude besteht aus einem 4-geschossigen Büroteil und, einem 2-geschossigen Teil mit repräsentativen Räumlichkeiten und einem 4-geschossigen Wohnbereich und ist in Teilen unterkellert

Für den Neubau der Deutschen Botschaft in Wien ist auf dem ca. 5.260 m2 großen Baustellengelände die Baustellenbewachung für 500 AT während der Ausführung des Projektes sicherzustellen. Die Normarbeitszeit ist von 06:00-19:00 Uhr. Im Einzelnen fallen folgende Tätigkeiten unter die Zuständig-keit des AN:

- Schließdienst der Baustelle

- Sicherung des Baustellenzugangs, damit nur zugangsberechtigte Personen die Liegen-schaft betreten können

- Bei Zugang Abgleich des Lichtbilds auf einem Bildschirm mit der eintretenden Person

- Erstellung und Ausgeben von Chipkarten

- Personen und Fahrzeugkontrollen vornehmen

- Betreuung des Erfassungssystems, das aufzeichnet, wann jemand die Baustelle betre-ten und wann sie wieder verlassen hat

- Sicherstellung vom Verschluss besonders schützenswerter Räume

- Kontrolle gültiger Corona-Schutzmaßnahmen

- Aufnahme und Weiterleitung von Notfällen an Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei sowie die Freihaltung und Öffnung von Rettungswegen und deren Zufahrten

- Meldung eines potentiellen Störfalles oder einer Gefahr bei Objektüberwachung

- Kontrolle der Ausfahrt

- Kontrolle, ggf. Ausgabe und Rückgabe der persönlichen Schutzausrüstung

Lieferung, Einrichten und Vorhalten von technischer Ausrüstung wie Chipladegerät, Erfassungssystem Vertrag:

Vertragsgrundlagen sind ÖNORM (insbesondere ÖNORM A 2060) sowie österreichisches Vertragsrecht

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 24
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 210-603835

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2064/22
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
03/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: G4S Solutions AG
Ort: Klagenfurt
NUTS-Code: AT211 Klagenfurt-Villach
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 300 354.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
79713000 Bewachungsdienste
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: AT130 Wien
Hauptort der Ausführung:

Metternichgasse 3

1030 Wien

Österreich

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Baustellenbewachung und Zugangskontrolle

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 24
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 5 247.52 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: G4S Solutions AG
Ort: Klagenfurt
NUTS-Code: AT211 Klagenfurt-Villach
Land: Österreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Revierdienst während der Winterpause

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die Nachtragsvereinbarung ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Erbringung des Hauptauftrags erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.

Es handelt sich um zusätzliche Rundgänge des Wachdienstes der Baustelle in geringem Umfang und die Erweiterung eines sich bereits auf der Baustelle befindenden Systems aus dem Hauptauftrag.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 300 354.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 333 454.89 EUR

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