Deutsche Botschaft Wien, Neubau der bilateralen Kanzlei, OSZE-Vertretung und Residenz; Baustellenbewachung und Zugangskontrolle Referenznummer der Bekanntmachung: 2064/22
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Botschaft Wien, Neubau der bilateralen Kanzlei, OSZE-Vertretung und Residenz; Baustellenbewachung und Zugangskontrolle
Metternichgasse 3
1030 Wien
Österreich
Es handelt sich um eine Dienstleistung zur Sicherung der Baustellenbewachung und Zugangskontrolle für den Neubau eines Hauptgebäudes mit 7.350 m2 BGF, zwei eingeschossige Nebengebäuden mit insgesamt ca. 100 m2 BGF und ca. 3.500 m2 Freianlagen. Der BRI beträgt für die gesamte Maßnah-me ca. 29.600 m2.
Das Hauptgebäude besteht aus einem 4-geschossigen Büroteil und, einem 2-geschossigen Teil mit repräsentativen Räumlichkeiten und einem 4-geschossigen Wohnbereich und ist in Teilen unterkellert
Für den Neubau der Deutschen Botschaft in Wien ist auf dem ca. 5.260 m2 großen Baustellengelände die Baustellenbewachung für 500 AT während der Ausführung des Projektes sicherzustellen. Die Normarbeitszeit ist von 06:00-19:00 Uhr. Im Einzelnen fallen folgende Tätigkeiten unter die Zuständig-keit des AN:
- Schließdienst der Baustelle
- Sicherung des Baustellenzugangs, damit nur zugangsberechtigte Personen die Liegen-schaft betreten können
- Bei Zugang Abgleich des Lichtbilds auf einem Bildschirm mit der eintretenden Person
- Erstellung und Ausgeben von Chipkarten
- Personen und Fahrzeugkontrollen vornehmen
- Betreuung des Erfassungssystems, das aufzeichnet, wann jemand die Baustelle betre-ten und wann sie wieder verlassen hat
- Sicherstellung vom Verschluss besonders schützenswerter Räume
- Kontrolle gültiger Corona-Schutzmaßnahmen
- Aufnahme und Weiterleitung von Notfällen an Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei sowie die Freihaltung und Öffnung von Rettungswegen und deren Zufahrten
- Meldung eines potentiellen Störfalles oder einer Gefahr bei Objektüberwachung
- Kontrolle der Ausfahrt
- Kontrolle, ggf. Ausgabe und Rückgabe der persönlichen Schutzausrüstung
Lieferung, Einrichten und Vorhalten von technischer Ausrüstung wie Chipladegerät, Erfassungssystem Vertrag:
Vertragsgrundlagen sind ÖNORM (insbesondere ÖNORM A 2060) sowie österreichisches Vertragsrecht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Klagenfurt
NUTS-Code: AT211 Klagenfurt-Villach
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Metternichgasse 3
1030 Wien
Österreich
Baustellenbewachung und Zugangskontrolle
Ort: Klagenfurt
NUTS-Code: AT211 Klagenfurt-Villach
Land: Österreich
Revierdienst während der Winterpause
Die Nachtragsvereinbarung ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Erbringung des Hauptauftrags erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.
Es handelt sich um zusätzliche Rundgänge des Wachdienstes der Baustelle in geringem Umfang und die Erweiterung eines sich bereits auf der Baustelle befindenden Systems aus dem Hauptauftrag.