Beschaffung einer Kompaktkehrmaschine
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41464
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awl-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Kompaktkehrmaschine
Die Abfall- und Wertstofflogistik Neuss GmbH benötigt für die Durchführung des Straßenreinigung eine Kompaktkehrmaschine. Der Einsatz erfolgt in ebener Topographie.
Moselstraße 27a, 41464 Neuss
Die Abfall- und Wertstofflogistik Neuss GmbH benötigt für die Durchführung des Straßenreinigung eine Kompaktkehrmaschine. Der Einsatz erfolgt in ebener Topographie.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zur Beurteilung der wirtschaftlichenund finanziellen Leistungsfähigkeit seinen Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, anzugeben.
Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zur Beurteilung der technischenLeistungsfähigkeit Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge in Form einer Liste der inden letzten drei Jahre erbrachten Lieferleistungen vergleichbarer Art mit Angabe des Auftraggebers und des Lieferzeitpunktsanzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Moselstraße 27a, 41464 Neuss
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Vergabeunterlagen ist nur über https://www.subreport.de/E15117635 möglich.
Die Abgabe des Angebotes ist nur elektronisch möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr.1– 4 GWB hingewiesen.
Nach § 160 Abs. 3 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland