Gymnasium Otto-Pankok-Schule - Werbeanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: MH-REFERAT_VI-2023-7594
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gymnasium Otto-Pankok-Schule - Werbeanlagen
Die Ausschreibung umfasst alle notwendigen Arbeiten zur Planung, Fertigung und
Montage von Werbeanlagen in Form von Logos und Schriftzügen auf der Außenfassade
des neu errichteten Erweiterungsbaus sowie des vorhandenen Hauptgebäudes, und in
Form eines beleuchteten Schriftzugs im Innenbereich des Teilneubaus/Anbaus.
Die Ausschreibung umfasst alle notwendigen Arbeiten zur Planung, Fertigung und Montage von
Werbeanlagen in Form von Logos und Schriftzügen auf der Außenfassade des neu errichteten
Erweiterungsbaus sowie des vorhandenen Hauptgebäudes, und in Form eines beleuchteten
Schriftzugs im Innenbereich. Dies beinhaltet die Prüfung des vorh. baulichen Bestands in
Verbindung mit der Auftragsklärung mit dem AG (Konstruktion, Farben etc.), das Abstimmen
und Erstellen von Werks-/Konstruktionszeichnungen, die Fertigung von Bauteilen, sowie
Lieferung und Montage sämtlicher Elemente und Teile.
Terminplan:
Der Baustart der Gesamtmaßnahme ist in den Sommerferien 2021 erfolgt. Die Fertigstellung der
Rohbauleistungen erfolgte bis August 2022, weitere Leistungen für die Fassaden und den
Innenausbau erfolgen bis Herbst 2023. Die Fertigstellung aller Ausbauarbeiten ist für die
Monate September bis Oktober 2023 geplant.
Für die Montagearbeiten an der Fassade können grob folgende Termine benannt werden:
Beginn Bauarbeiten ab: 10.07.2023, ± 2 Wochen nach Abstimmung mit dem AG
Fertigstellung Montage: bis 04.08.2023
Die Ausführung muss u.a. aus Sicherheitsgründen innerhalb des Zeitraums der Sommerferien
(NRW) erfolgen, da Montagearbeiten an den Fassaden nur über die Schulhoffläche erfolgen
können bzw. diese nur hierüber zugänglich ist.
Die Terminierung ist nach Abstimmung mit der Objektüberwachung weiter zu detaillieren. Die
Terminierung wird Abstimmungsgrundlage für den Bauablauf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
- Eigenerklärung entsprechend Formblatt 124
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
- Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
- Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. "Bescheinigung in Steuersachen"
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mit der Angebotsabgabe sind einzureichen:
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
- Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer entsprechend Formblatt 236
- drei Referenznachweise vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, (Technisches Rathaus)
Gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A sind keine Bieter bzw. Bevollmächtigte im Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hochzuladen (Dateiformate: pdf, x84, d84, p84). Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe folgende Unterlagen hoch:
• „Deckblatt VOB“ der Stadt Mülheim an der Ruhr
• Leistungsverzeichnis im Dateiformat PDF oder GAEB. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung des jeweils anderen Dateiformates vor.
• Eigenerklärung zur Eignung entsprechend Formblatt (VHB) 124, alternativ Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird
• Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt VHB 235)
• Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Vor Auftragserteilung werden vom Bestbieter neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen folgende Unterlagen angefordert:
- Formblätter 221 bzw. 222, ggf. Formblatt 223. Ab einem Auftragswert von 30.000 € netto zusätzlich die Urkalkulation im verschlossenen Umschlag. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Umschlag zu öffnen und die Kalkulation bei Bedarf einzusehen. Diskretion wird seitens des Auftraggebers gewährleistet.
- Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48b Einkommensteuergesetz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Er darf sich zu diesem Zweck die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beträgen in anonymisierter Form vorlegen lassen, diese prüfen und hierzu Auskunft verlangen. Für den Fall der Verletzung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Der Einsatz aller vom Auftragnehmer ggf. einzusetzenden Nachunternehmer ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Qualifizierung des Nachunternehmers ist dem Auftraggeber zu belegen
Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9 c EU VOB/A und 17 VOB/B verlangt. Als Zahlungsbedingung ist § 16 VOB/B maßgebend.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bieterfragen bitte schriftlich an die genannte Kontaktstelle per E-Mail oder über die Seite der Stadt Mülheim an der Ruhr (https://www1.muelheim-ruhr.de/node/306277) bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist! Die Beantwortung später gestellter Fragen behält sich die Vergabestelle vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.