Vertrag über die Vollstromlieferung für alle Abnahmestellen der WIDI Energie Referenznummer der Bekanntmachung: WIDI Energie - Strom
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.widi-hellersen.de/energie-service/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://david.berlin/
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über die Vollstromlieferung für alle Abnahmestellen der WIDI Energie
Stromlieferung frei Abnahmestelle für eine Vertragslaufzeit von 3,5 Jahren (2. Halbjahr 2023 bis 2026) mit jeweils einer Kündigungsoption für das Vertragsjahr 2025 und 2026.
Der Gesamtumfang beträgt
- für das 2. Lieferhalbjahr 2023 ca. 4.234 MWh für ca. 7 RLM-Abnahmestellen und
- für die Lieferjahre 2024 bis 2026 ca. 8.957 MWh/a für ca. 7 RLM-Abnahmestellen.
Ein Großteil der Abnahmestellen liegt im Netzgebiet der ENERVIE Vernetzt GmbH, eine Abnahmestelle liegt im Netzgebiet Stadtwerke Iserlohn GmbH.
Genauere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Vom Bieter sind ökologische Anforderungen gem. Vergabeunterlagen einzuhalten. Der Bieter stellt die Energiedaten der Abnahmestellen über ein Geschäftskundenportal zur Verfügung.
Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter sein ausdrückliches Einverständnis zum Verzicht auf den Erhalt einer Vorabinformation gemäß § 134 GWB. Gleichzeitig erklärt der Bieter mit der Abgabe eines Angebotes seinen Verzicht auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wegen unterbliebener Vorabinformation gemäß § 134 GWB.
WIDI Energie GmbH 58515 Lüdenscheid, 58791 Werdohl, 58642 Iserlohn
Versorgung mit elektrischem Strom für den Lieferzeitraum für das 2. Halbjahr 2023 und die Lieferjahre 2024 bis 2026 an jeweils ca. 7 RLM-Abnahmestellen von Einrichtungen im Gesundheitswesen über insgesamt ca. 8.957 MWh/a. Die
1/4h-Lastgangwerte und -Lastprofile über 1 Jahr werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
Durch die WIDI werden ökologische Anforderungen gestellt.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sowie zu den zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB.
Der AG akzeptiert die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV. Sie haben als Bieter die Möglichkeit, Ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorläufig zu belegen. Der Auftraggeber kann Sie dann jederzeit gem. § 50 (2) VgV während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Sie haben weiter die Möglichkeit, Ihre Eignung teilweise durch ein Zertifikat des Präqualifizierungssystems PQVOL des Kooperationsverbundes Präqualifizierung-Nord (PQ-Nord) gemäß § 122 Abs. 3 GWB nachzuweisen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.pq-vol.de.
- Ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft (einmalig für das Angebot einzureichen, das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen);
- Ggf. Erklärung Unteraufträge (einmalig für das Angebot einzureichen, das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen).
Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe einzureichen.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch vom Unterauftragnehmer bzw. Bietern der Bietergemeinschaft beizubringen.
Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Der Bieter hat den Vordruck "Eigenerklärung zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit, sowie zu den zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und §124 GWB" einzureichen. Darin sind unter anderem Erklärungen abzugeben zu:
- Unternehmensdarstellung mit Organigramm des Unternehmens, Anzahl der Mitarbeiter, zu den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: Gesamtumsatz des Unternehmens durch Stromlieferungen und Gewinn des Unternehmens
- Geschäftstätigkeit des Bieters von mind. 3 Jahren
- Angaben über Vorliegen und Höhe einer Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung.
- Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar
- Darstellung von Massnahmen im Unternehmen zur Einsparung von CO2-Emissionen und Energieeffizienz
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch vom Unterauftragnehmer bzw. Bietern der Bietergemeinschaft beizubringen. Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Zum Nachweis der Eignung sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen vorzulegen. Als vergleichbare Referenzen gelten bisher durchgeführte Stromlieferungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs (Struktur und Größe bezüglich des Liefervolumens) aus den letzten 3 Jahren. Die Referenzangaben sind vom Bieter in der Anlage der Eigenerklärung zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit vorzunehmen und einmalig für das Angebot einzureichen.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch vom Unterauftragnehmer bzw. Bietern der Bietergemeinschaft beizubringen.
Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJH6NYG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html