Immobilienbezogene Modernisierungsberatung für Private - Stadtteil Rotthausen, 45884 Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.2-2023-0039
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Kommunale_Ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Immobilienbezogene Modernisierungsberatung für Private - Stadtteil Rotthausen, 45884 Gelsenkirchen
Für das Stadterneuerungsgebiet Gelsenkirchen-Rotthausen soll der Auftrag für die Unterstützung privater Eigentümer:innen bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen ihrer Immobilien vergeben werden.
Stadtteil Rotthausen 45884 Gelsenkirchen
Es sind aktivierende Eigentümerberatungen durchzuführen, die Architektenleistungen jedoch nicht ersetzen und/oder in Konkurrenz zu kostenpflichtigen Beratungsleistungen stehen. Vielmehr soll eine aktivierende "Grundberatung" zu Art und Umfang gewünschter Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, zu Fördermöglichkeiten und Finanzierung und ggf. eine Vermittlung zu weiteren Beratungs- und Planungsdienstleistern erfolgen. Wichtig bei der Beratung und der Begutachtung der Immobilie sind der Zusammenhang mit dem städtebaulichen Umfeld und der Erhalt von städtebaulichen und architektonischen Qualitäten. Des Weiteren sieht die Leistung die Betreuung des Haus- und Hofflächenprogramms (von der Antragsberatung bis zur Umsetzung der Maßnahmen) vor.
Für die Erbringung der Leistungen wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Team des Stadtteilbüros Rotthausen und der städtischen Programmleitung erwartet.
Die Gesamtlaufzeit des Stadterneuerungsprogramms Rotthausen läuft voraussichtlich bis zum 31.12.2028. Der Auftrag für die Modernisierungsberatung soll zunächst für die Dauer von einem Jahr (01.08.2023 bis 31.07.2024) vergeben werden. In Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Fördermitteln ist jeweils eine Verlängerung um ein Jahr bis zum Ende der Programmlaufzeit vorgesehen.
1. Bewerber/Bewerberinnen / Allgemeine Angaben
2. Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - netto (im Mittel)
3. Personelle Leistungsfähigkeit des Büros
3.1. Anzahl der Mitarbeitenden gesamt
3.2 Anzahl der Mitarbeitenden mit Architektur- oder Bauingenieursstudium oder vergleichbar
4. Drei vergleichbare (abgeschlossene oder noch laufende) Referenzen des Büros aus den letzten 10 Jahren.
Es müssen mind. drei abgeschlossene oder laufende Projekte benannt werden. Bei Nicht-Benennung wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
4.1 Referenzobjekt 1:
Auftrag in den letzten 10 Jahren mit mindestens einem der Schwerpunkte (im Rahmen der Städtebauförderung, Beratung privater Immobilieneigentümer:innen, Erfahrung mit dem Haus- und Hofflächenprogramm)
4.2 Referenzobjekt 2:
Auftrag in den letzten 10 Jahren mit mindestens einem der Schwerpunkte (im Rahmen der Städtebauförderung, Beratung privater Immobilieneigentümer:innen, Erfahrung mit dem Haus- und Hofflächenprogramm)
4.3 Referenzobjekt 3:
Auftrag in den letzten 10 Jahren mit mindestens einem der Schwerpunkte (im Rahmen der Städtebauförderung, Beratung privater Immobilieneigentümer:innen, Erfahrung mit dem Haus- und Hofflächenprogramm)
Die Wertungsmatrix für die Auswahl und Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber / Bewerberinnen mit der konkreten Punktebewertung ist als Anlage zum Bewerbungsbogen beigefügt.
Nach Auswertung der Eignungskriterien wird eine Rangfolge der Bewerber / Bewerberinnen nach Punkten gebildet und 5 Bewerber / Bewerberinnen mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind auf Grund Punktgleichheit nicht genau 5 Bewerber / Bewerberinnen zu ermitteln, entscheidet unter den gleichplatzierten Bewerbern / Bewerberinnen das Los. Die so ausgewählten Bewerber / Bewerberinnen werden zur Abgabe eines Angebots für die zu vergebene Leistung und zur persönlichen Vorstellung (Präsentationstermin) des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals vor einem Auswahlgremium eingeladen. Das Gremium bewertet die Bewerber / Bewerberinnen nach den benannten Zuschlagskriterien.
Der Auftraggeber behält sich vor, anhand der eingereichten schriftlichen Darstellungen zur Projektorganisation und auf Grundlage der eingereichten Angebote den Zuschlag, unter Anwendung der Zuschlagskriterien, zu erteilen und den Auftrag zu vergeben. In diesem Fall findet kein Präsentationstermin statt!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag zunächst nur die Eigenerklärung der Bewerber*innen/Bietenden auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietenden auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der AVPQ-Liste sind.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag zunächst nur die Eigenerklärung der Bewerber*innen/Bietenden auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietenden auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der AVPQ-Liste sind.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag zunächst nur die Eigenerklärung der Bewerber*innen/Bietenden auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietenden auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der AVPQ-Liste sind.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Projektleitung:
Abschluss TH/FH oder Master in Architektur/(Bau-)Ingenieurwesen oder vergleichbar
Stellvertretende Projektleitung:
Abschluss TH/FH/Master/Bachelor in Architektur/(Bau-)Ingenieurwesen oder vergleichbar
Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist zugelassen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen zugelassen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie eine bevollmächtigte Vertretung benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Studium Architektur, Bauingenieurswesen oder vergleichbar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Angaben zu II.2.5) Zuschlagskriterien (Qualitätskriterien):
1. Vorstellung des Projektteams mit Projektleitung und stellvertretender Projektleitung, Gewichtung: 10 %
2. Darstellung der Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb des Büros, Gewichtung: 10 %
3. Darstellung des Aufgabenverständnisses und der Kommunikationsstruktur mit den am Prozess Beteiligten, Gewichtung: 15 %
4. Darstellungen für die Bausteine 1-3 anhand eines personenspezifischen Referenzprojektes, Gewichtung: 25 %
5. Angebot/Preis, Gewichtung: 40 %
Die Ausschreibung erfolgt gemäß der VgV und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Nebenangebote müssen als Mindestanforderung, sofern in den Vergabeunterlagen keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden, den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bietenden Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der/die Bieter*in unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hierfür ist das Kommunikationstool der Vergabeplattform zu verwenden.
Fragen sind in Textform, bis zur angegebenen Frist für die Auskunftserteilung, über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen in Textform über die Vergabeplattform zur entsprechenden Vergabe.
Ein übermittelter oder auf der Vergabeplattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Als Grundlage für das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, usw.) wird dem/der Bewerber*in/Bieter*in dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses Vergabeverfahren freizuschalten.
Nicht angemeldete/freigeschaltete Bewerber*innen/Bietende müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen überprüfen.
Es sind nur noch elektronische Teilnahmeanträge / Angebote über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und Angeboten sowie zur Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Eine Übermittlung der Teilnahmeanträge / Angebote auf dem Postweg und auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet. Diese Teilnahmeanträge / Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Der/Die Bewerber*in/Bieter*in trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines/ihres Teilnahmeantrages / Angebotes.
Enthalten Teilnahmeanträge / Angebote bei der Abgabe nicht die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bewerber*innen/Bietende, die bis zum Ablauf der Frist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Beabsichtigt der/die Bewerber*in/Bieter*in Leistungen von Unterauftragnehmer*innen ausführen zu lassen oder bedient sich der Kapazitäten anderer Unternehmen, muss er/sie Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer*innen oder andere Unternehmen auszuführenden Leistungen / Teilleistungen auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 235 angeben und auf Verlangen die Unterauftragnehmer*innen benennen, deren Eignung nachweisen und durch Vorlage des Formblattes 236 nachweisen, dass ihm/ihr die Kapazitäten anderer Unternehmen zur Verfügung stehen.
Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch die Bedarfsstelle (Fachdienststelle) der Stadt Gelsenkirchen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYWW1MNYKN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber*innen/Bieter*innen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber*innen/Bieter*innen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]