Rahmenvertrag Weiterentwicklung FAZIT- Online Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.15 - 0172/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]910
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Weiterentwicklung FAZIT- Online
Verlängerung / Neuabschluss des Rahmenvertrages FAZIT- Online
Köln
Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung und Pflege einer SOA basierten Serviceplattform FAZIT- Online
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Auf Grund der tiefgreifenden und langjährigen Expertise ist nur der ursprüngliche Auftragnehmer und Enwickler der FAZIT Plattform technisch und fachspezifisch in der Lage und in allen AZM Prozessen so befähigt, die benötigte Leistung vollumfänglich, in der geforderten Qualität und unter den kritischen Randbedingungen hinsichtlich Liefer- und Reaktionszeiten, sowie Performance, Wartbarkeit und Stabilität des FAZIT Systems zu leisten. ES kommt daher nur die Firma Materna Information und Communications SE für eine Vergabe in Betracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Weiterentwicklung FAZIT- Online
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu V.2.2) Es ist ein Angebot elektronisch eingegangen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.