Erstellung eines Masterplans unter Berücksichtigung bestehender Konzepte für den Flughafen Düsseldorf
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines Masterplans unter Berücksichtigung bestehender Konzepte für den Flughafen Düsseldorf
Die Flughafen Düsseldorf GmbH beabsichtigt die Erstellung eines neuen Masterplans unter der Berücksichtigung bestehender Konzepte aus dem Jahr 2013 und des aufgrund der Corona-Pandemie nicht vollumfänglich fertig gestellten Masterplans aus dem Jahr 2019/2020. Das Ergebnis dient unter anderem als Grundlage für zukünftige strategische Entscheidungen der Geschäftsführung der FDG.
Die Erstellung des neuen Masterplans unter Berücksichtigung bestehender Konzepte untergliedert sich, aufbauend auf das Arbeitsprogramm, in 6 Arbeitspakete. Der Projektstart für den Auftragnehmer ist für Mitte Mai 2023 vorgesehen.
Arbeitspaket 1 – Verarbeitung, Strategie und DATA-Collection;
Arbeitspaket 2 – Prognose- und Bedarfsanalyse;
Arbeitspaket 3 – Räumliche Entwicklungsszenarien;
Arbeitspaket 4 – Erarbeitung Vorzugsvariante;
Arbeitspaket 5 – Capex-Planung;
Arbeitspaket 6 – Abschlussbericht – Freigabe.
Die vollständigen Zuschlagskriterien sind Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
b) Nachweis, dass eine Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder vergleichbarem Register vorhanden ist, falls es die Gesellschaftsform erfordert.
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien im Sinne von § 123, 124 GWB sowie betreffend Russlandbezug.
d) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Angabe des Gesamtumsatz p.a. des Bieters in den letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Im Zeitraum der letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahre in mindestens 2 Geschäftsjahren einen Gesamtumsatz von jeweils mindestens 2 Millionen EUR.
a) Darstellung der Erfahrung in der Bearbeitung vergleichbarer Masterplanungen.
b) Darstellung der Erfahrung in der Erstellung von Passagier- und Verkehrsprognosen und Prognoseflugplänen.
c) Darstellung der Erfahrung in der Erstellung von Commercial-Konzepten (insbesondere Duty Free, Retail, Gastronomie und Mobilität) an Verkehrsflughäfen.
a) Eigenangaben zu mindestens drei Beratungsaufträgen im Bereich der Masterplanung für Verkehrsflughäfen mit einem Auftragsvolumen von je mindestens 200.000 EUR (netto) aus den letzten acht Jahren, davon mindestens ein Beratungsauftrag im europäischen Raum.
b) Eigenangaben zu mindestens zwei Beratungsaufträgen im Bereich Passagier- und Verkehrsprognose für Verkehrsflughäfen mit einem Passagieraufkommen von mindestens 10 Mio. Pax im Durchschnitt aus den letzten acht Jahren, davon mindestens ein Beratungsauftrag im europäischen Raum.
c) Eigenangaben zu mindestens zwei Beratungsaufträgen im Bereich der Erstellung von Commercial-Konzepten u.a. zu den vorgenannten Themenbereichen an Verkehrsflughäfen, mit einem Auftragsvolumen von je mindestens 100.000 EUR (netto) aus den letzten acht Jahren, davon mindestens ein Beratungsauftrag im europäischen Raum.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen.
Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten
Vertreter zu unterzeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E93815774) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel (.xls oder .xlsx). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o.ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bewerberfragen können über Subreport gestellt werden bis 8 Tage (einschließlich) vor Angebotsfrist. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, nur mit Bietern in Verhandlungen einzutreten, deren Angebote nach einer Zwischenwertung in die engere Wahl kommen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrundensinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Mit den Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass das hiesige Vergabeverfahren in Zusammenhang mit einem sich noch im Prozess befindlichen Betriebsgenehmigungsverfahren steht. Vor diesem Hintergrund behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das hiesige Vergabeverfahren entsprechend abzuändern oder einzustellen und ggf. in abgeänderter Form neu auszuschreiben, wenn und soweit Veränderungen im vorgenannten Betriebsgenehmigungsverfahren eintreten, mit denen der Auftraggeber nicht gerechnet hat. In diesem Fall wird der Auftraggeber den am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen unverzüglich die Änderung bzw. Einstellung des Verfahrens und die Gründe hierfür sowie seine etwaige Absicht, ein neues Vergabeverfahren durchführen zu wollen, in Textform mitteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]