Neubau Klimaerlebniswelt (KEW) Oerlinghausen: Heizung- und Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VIS-046/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Klimaerlebniswelt (KEW) Oerlinghausen: Heizung- und Sanitärarbeiten
Der Kreis Lippe plant den Bau eines Gebäudes für die „Klimaerlebniswelt Oerlinghausen“. Dabei handelt es sich um ein Ausstellungsgebäude mit einer überbauten Fläche von ca. 800 qm und einem Gebäudevolumen von ca. 4.700 cbm. In der Ausstellung wird der Klimawandel interaktiv dargestellt und Antworten auf die drängenden Fragen der Klimafolgenanpassung erarbeitet. Die Errichtung der Klimaerlebniswelt Oerlinghausen (KEW) wird im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. In diesem Verfahren werden die Leistungen wie unter II.2.4) dargestellt ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei den nachffolgend beschriebenen Arbeiten handelt es sich um die Heizungs- und Sanitärinstallationen für die Neuerrichtung eines Veranstaltungsgebäude zum Thema Klima in Oerlinghausen. Das Gebäude verfügt über eine Gesamtgrundfläche von ca. 500 m² und ist bis zu ca. 6 m hoch. Das Gebäude beinhaltet im EG verschiedene Themenbereiche. Die Technikzentrale für Heizung, Lüftung und Sanitär befindet sich ebenfalls im EG, erstreckt sich jedoch bis in das OG. Die Bereiche teilen sich auf in einen Besucherbereich mit WC-Anlagen mit von ca. 400 m² Grundfläche und angrenzenden Sozialbereich für die Mitarbeiter, sowie einem Technikbereich mit einer Grundfläche von ca. 160 m³.
HEIZUNGSINSTALLATION :
Die Beheizung des gesamten Gebäudes erfolgt über eine Fußbodenheizung.
Im OG der Technikzentrale befinden sich zwei Lüftungsgeräte, deren Heizregister ebenfalls mit Wärme versorgt werden müssen. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Erdwärmepumpe und eine Fernwärmestation. Für die Kühlung wird ebenfalls eine Wärmepumpe eingesetzt. Die Verlegung der Heizungsleitung erfolgt in Edelstahlrohren für Heizungsinstallationen. Die Dämmung im sichtbaren Bereichen erfolgt in alukaschierter Wolle, die Dämmung im Fußbodenaufbau und in
Wandschlitzen in Mineralwolle.
SANITÄRINSTALLATION :
Die neuen Objekte werden über ein neues Rohrleitungssystem im Fußboden im EG versorgt. Die Wasserversorgung der WC-Anlage erfolgt über eine Regenwasserzisterne.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Registereintragung (Angabe darüber, ob der Bieter im Handelsregister, in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind zur Bestätigung auf Anforderung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Kein Ausschlussgrund nach § 6e VOB/A (EU): Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 6e EU. Sollte für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegen, es aber Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen haben, sieht der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 6f VOB/A (EU) davon ab, das Unternehmen auszuschließen.
Die Eignung ist im Übrigen durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind auf Aufforderung die im Formblatt 124 oder in der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nach Anforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Dies gilt gleichfalls für Angebote präqualifizierter Bieter, sofern der Auftraggeber nach Sichtung der im Präqualifikationsverzeichnisses hinterlegten Unterlagen weitere Nachweise verlangt.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe – § 6d VOB/A (EU)). Dazu hat der Bieter die entsprechenden Nachweise (siehe oben sowie Ziffern III.1.2 und III.1.3) der eignungsleihenden Unternehmen sowie die verpflichtende Zusagen der Unternehmen, dass dem Bieter diese Kapazitäten auch zur Verfügung stehen, einzureichen.
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.);
— Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung seitens des Bieters; Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung sowohl vom Hauptunternehmen als auch von allen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Anforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen);
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen ist auf Anforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt werden)
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 5 Kalenderjahren ausgeführt wurden. (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers mindestens 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
— Angaben zu den Arbeitskräften (Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen) Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Anforderung des Auftraggebers die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576 besteht gemäß Art. 5k der Verordnung ein Zuschlagsverbot in Vergabeverfahren für Bieter mit (unmittelbarem oder mittelbarem) Russlandbezug. Um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Art. 5k eingehalten werden, wird eine Eigenerklärung von den Bewerbern und Bietern verlangt (Eigenerklärung nach dem Vergabehandbuch des Landes NRW Formular 523 (EU).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.