Beschaffung eines E-STEM

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40237
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2116792-480
Fax: +49 2116792-352
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpie.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Forschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines E-STEM

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38511100 Rasterelektronenmikroskope
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines Ultra-Hoch-Vakuum STEM

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 4 544 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Düsseldorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung eines Ultra-Hoch-Vakuum STEM. Das Ziel ist es, das Verhalten von Struktur- und Funktionsmaterialien unter Gasatmosphäre im E-STEM zu untersuchen und deren strukturellen sowie chemischen Veränderungen nachzuvollziehen. Dies bedingt, dass das E-STEM die Struktur von komplexen Werkstoffen bis in den atomaren Bereich auflösen kann und zudem die Bindungsverhältnisse von Elementen, einschließlich von Wasserstoff, durch spektroskopische Methoden erfassen lässt. Die Analyse von Wasserstoff in metallischen Materialien im Transmissionselektronenmikroskop (TEM) erfordert eine Energieauflösung <10 meV, um diesen über Phononen-Signaturen im Energieverlustbereich von ~30-200 meV spektroskopisch zu analysieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technische Leistungsfähigkeit / Gewichtung: 99
Preis - Gewichtung: 1
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Beschaffung eines “environmental scanning transmission electron microscope” (E-STEM) soll es ermöglichen Materialien mit atomarer örtlicher Auflösung und ultra-hoher Energieauflösung im meV zu untersuchen. Das Ziel ist es, das Verhalten von Struktur- und Funktionsmaterialien unter Gasatmosphäre im E-STEM zu untersuchen und deren strukturellen sowie chemischen Veränderungen nachzuvollziehen. Dies bedingt, dass das E-STEM die Struktur von komplexen Werkstoffen bis in den atomaren Bereich auflösen kann und zudem die Bindungsverhältnisse von Elementen, einschließlich von Wasserstoff, durch spektroskopische Methoden erfassen lässt. Die Analyse von Wasserstoff in metallischen Materialien im Transmissionselektronenmikroskop (TEM) erfordert eine Energieauflösung <10 meV, um diesen über Phononen-Signaturen im Energieverlustbereich von ~30-200 meV spektroskopisch zu analysieren.

Die Anforderungen an das E-STEM in Bezug auf die örtliche Auflösung erfordern einen Elektronenstrahldurchmesser von mindestens 0.7 Å (30 pA) bzw. 1.0 Å (200 pA) bei 200 kV, 1.0 Å (30 pA) bzw. 1.4 Å (200 pA) bei 100 kV und 1.2 Å (30 pA) bzw. 2.1 Å (200 pA) bei 60 kV. Dies soll durch eine kalte Feldemissionsquelle (CFEG) und einen Quadrupol/Oktupol-Aberrationskorrektor der bis zu C5,6 kompensieren kann erreicht werden.

Das Probenkammervakuum soll Drücke von bis <9x10-9 Torr erreichen und ein differentielles Pumpsystem soll den Einlass von Gasen, einschließlich von Wasserstoff, in die Probenkammer bis 1 torr, wenn möglich 10 torr, möglich machen. Es soll mindestens ein Halbwinkel von 80 mrad für die STEM Abbildung erreicht werden und das Gaszufuhrsystem soll per Knopfdruck bei mindestens 80ºC ausheizbar sein.

Zur Analyse von Elementen bis zum Wasserstoff soll das Mikroskop eine Energieauflösung entsprechend der Halbwertsbreite (FWHM) bei 200 kV von 15 meV, 100 kV von 10 meV und 60 kV von 6 meV betragen. Bei einem 3 Å breiten Elektronenstrahl mit 10 meV Halbwertsbreite soll bei 60 kV ein Strahlstrom von mindestens 10 pA erreicht werden. Zudem muss die Drift in der Energieauflösung besser als 5 meV innerhalb von einer Minute sein. Die ultra-hohe Energieauflösung für die Elektronenenergieverlust-Spektroskopie (EELS) soll durch eine Kombination aus einem ultra-hochauflösenden Elektronen-Monochromator und einem ultra-hochauflösendem Elektronenenergieverlust-Spektrometer erreicht werden. Der Monochromator mit -Filter Design soll Aberrationen bis zu dritter Ordnung an der Schlitzblende kompensieren können.

Eine eindringliche Marktrecherche bei üblichen Herstellern von high-end TEMs hat ergeben, dass die Firma JEOL kein entsprechendes Instrument mit Gaseinlassoption und ultra-hoher Energieauflösung anbieten kann. Die Firma Hitachi bietet eine Gaseinlassoption mit den geforderten Gasen in ihrem HF5000 in-situ an, allerdings ist die Energieauflösung auf 350-400 meV begrenzt und es wird kein Monochromator für die CFEG angeboten.

Anhand von Testmessungen an einer Metallhydrid-Probe bei den Firmen Thermo Fisher Scientific und Nion konnte eindeutig festgestellt werden, dass bei dem Spectra Ultra mit Ultimono der Firma Thermo Fisher Scientific die Energieauflösung von 20 meV bei 60 kV nicht ausreichend ist und die Ausläufer des Zero Loss Peaks die Analyse von Wasserstoffsignalen verhindern. Die Messungen in einem HERMES 200S der Firma Nion haben die geforderte Energieauflösung von 10 meV bereits bei 80 kV erbracht und es konnten die Signaturen von Wasserstoff in unterschiedlichen Probenbereichen nachvollzogen werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Nion Co.
Ort: Kirkland
NUTS-Code: US United States
Land: Vereinigte Staaten
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 544 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2023

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