01980601 - Neubau Feuerwache 1 - Heusteigviertel, Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_FW1_TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
01980601 - Neubau Feuerwache 1 - Heusteigviertel, Tragwerksplanung
Für die Planungsleistungen in dem Fachbereich Tragwerksplanung sucht die Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein leistungsfähiges Planungsbüro.
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de -Anmeldung) kostenfrei an und verknüpfen sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unter Einstellungen / Firma Vergabeplattformen / Vergabeplattform Stuttgart / Verknüpfen.
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens
-> s. Vergabeunterlagen
2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen.
a) Teilnahmewettbewerb
In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Abschnitt „II.2.9“ genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen
gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
b) Verhandlungsgespräch
Im Verhandlungsgespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Verhandlungsgespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß §17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch.
3. Beauftragung
Die Ausführungen der Leistungen für den Baugrubenverbau erfolgen nach HOAI Stand 2021 Teil 3 Abschnitt 3, § 43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke und Teil 4 Abschnitt 1, § 51 Leistungsbild Tragwerksplanung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 6 bzw. Leistungsphase 9 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Mustervertrag zu entnehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Bei der Planung und Ausführung sind die Energierichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart in aktueller Fassung einzuhalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Bei dem o.g. Endtermin handelt es ich um die angestrebte Baufertigstellung. Es werden keine Vertragstermine vereinbart. Die o.g. Termine dienen lediglich der Orientierung. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung (Ende LPH 9)
2.1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
2.1.1. Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) beschäftigten fest angestellten Ingenieure des Fachbereichs Tragwerksplanung oder Ingenieurbauwerke (Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), Master, Bachelor) (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte betrug:
- bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte: 20 Pkt
- mehr als 5 Vollzeitbeschäftigte: 80 Pkt
2.2. Fachliche Eignung Bewerber
2.2.1. Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Neubau für Leistungen gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI (Tragwerksplanung), mindestens Honorarzone III
2.2.1.1. Bauweise
- Sonstiger Neubau: 10 Pkt
- Massivbau: 30 Pkt
- Holzbaukonstruktion: 50 Pkt
- Hybridbau mit Lastwechsel zwischen den Konstruktionsarten: 80 Pkt
2.2.1.2. Baukosten KG 300+400 (in EUR netto)
- unter 5,0 Mio EUR: 10 Pkt.
- von 5,0 Mio bis 10,0 Mio EUR: 30 Pkt
- über 10,0 Mio EUR: 50 Pkt
2.2.1.3. Konstruktiver Brandschutz
- Konstruktiven Brandschutz nicht erbracht: 0 Pkt
- Konstruktiven Brandschutz erbracht: 10 Pkt
2.2.1.4. Erdbebennachweis
- Erdbebennachweis nicht erbracht: 0 Pkt
- Erdbebennachweis erbracht: 10 Pkt
2.2.1.5. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber
- Leistungsphase 2: 5 Pkt
- Leistungsphase 3: 7,5 Pkt
- Leistungsphase 4: 15 Pkt
- Leistungsphase 5: 20 Pkt
- Leistungsphase 6: 2,5 Pkt
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks: 5 Pkt
2.2.1.6. Jahr der Fertigstellung des Leistungsbilds
- bis 31.12.2011 bzw. nicht fertiggestellt: 0 Pkt
- 01.01.2012 – 31.12.2016: 5 Pkt
- ab 01.01.2017: 15 Pkt
2.2.2. Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Neubau für Leistungen gem. Teil 3 Abschnitt 3 HOAI (Ingenieurbauwerke), mindestens Honorarzone III
2.2.2.1. Gebäudeart
- Sonstiges Ingenieurbauwerk: 0 Pkt
- Baugrubenverbau bis 5 Meter sichtbare Oberfläche: 20 Pkt
- Baugrubenverbau bis 10 Meter sichtbare Oberfläche: 40 Pkt
2.2.2.2. Besondere Leistung "Örtliche Bauüberwachung"
- Keine "Örtliche Bauüberwachung" erbracht: 0 Pkt
- "Örtliche Bauüberwachung" erbracht: 10 Pkt
2.2.2.3. Baukosten KG 300 (in EUR netto)
- unter 250.000 Mio EUR: 10 Pkt
- von 250.000 Mio bis 500.000 Mio EUR: 20 Pkt
- über 500.000 Mio EUR: 30 Pkt
2.2.2.4. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber
- Leistungsphase 2: 5 Pkt
- Leistungsphase 3: 6,5 Pkt
- Leistungsphase 4: 1,25 Pkt
- Leistungsphase 5: 4Pkt
- Leistungsphase 6: 3,25 Pkt
- Leistungsphase 7: 1 Pkt
- Leistungsphase 8: 4 Pkt
2.2.2.5. Jahr der Fertigstellung des Leistungsbilds
- bis 31.12.2011 bzw. nicht fertiggestellt: 0 Pkt
- 01.01.2012 – 31.12.2016: 5 Pkt
- ab 01.01.2017: 15 Pkt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 2 VgV
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über die Eintragung in der Ingenieurkammer oder Nachweis eines Abschlusses aus dem Bereich Bauingenieurwesen oder vergleichbares (Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), Master, Bachelor) oder einer im Ausland erworbenen gleichwertigen Qualifikation.
- § 73 Abs. 3 VgV Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen
- § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den in § 16 des
Vertragsgenannten Deckungssummen jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die
Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium)
- § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe)
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
- Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Neubau für Leistungen gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI (Tragwerksplanung), mindestens Honorarzone III unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Bauweise, Baukosten KG 300+400 (in EUR netto), Konstruktiver Brandschutz, Erdbebennachweis, Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber, Jahr der Fertigstellung des Leistungsbilds)
- Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Neubau für Leistungen gem. Teil 3 Abschnitt 3 HOAI (Ingenieurbauwerke), mindestens Honorarzone III unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Gebäudeart, Besondere Leistung "Örtliche Bauüberwachung", Baukosten KG 300 (in EUR netto), Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber, Jahr der Fertigstellung des Leistungsbilds)
Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Büros gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: siehe Abschnitt III.1.1
§ 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss)
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium)
- Eigenerklärungen Russland - 5. EU-Sanktionspaket (Ausschlusskriterium)
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte
Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit
gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Termine:
- Verhandlungsgespräche vsl. KW 29 2023
Hinweis: Die Landeshauptstadt Stuttgart behält sich vor, den Termin für das Verhandlungsgespräch zu verschieben oder digital durchzuführen. Es wird angestrebt, dass der Termin bestehen bleibt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).