Project Management Office und Strategische Rechtsberatung für Modulphase 2 der Phase-II-Due-Diligence für die Prüfung eines möglichen Zusammenschlusses der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Project Management Office und Strategische Rechtsberatung für Modulphase 2 der Phase-II-Due-Diligence für die Prüfung eines möglichen Zusammenschlusses der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim
Leistungen eines Project Management Office (PMO) und einer Strategischen Rechtsberatung für Modulphase 2 der Phase-II-Due-Diligence für die Prüfung eines möglichen Zusammenschlusses der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim.
Leistungen eines Project Management Office (PMO)
Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg
Die Aufgaben des PMO bestehen insbesondere aus folgenden Punkten:
1. Unterstützung bei der Definition der Projektarchitektur/Organisation- und Planung.
2. Unterstützung bei der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und Leistungsinhalte der Due
Diligence Lose (DD).
3. Unterstützung bei der Auswahl der Berater für die DD-Lose.
4. Unterstützung beim Datenraum-Management.
5. Unterstützung bei der Steuerung und dem Projektmanagement der DD-Beraterlose.
6. Ggf. Erstellung von zusammenfassenden Gremienvorlagen.
7. Teilnahme an Präsentationsterminen.
8. Sicherstellung von Schnittstellen zwischen den jeweiligen Due Diligence Losen (z. b. Lose 1a, 1b und 2), um optimale Qualität der Ergebnisse zu gewährleisten einschließlich "Intervention" bei Krisensituationen durch lösungsorientierter Handlungsempfehlungen bis hin zur Vergabe von Unteraufträgen an Dritte (Beratungsunternehmen, etc.), um eine adäquate Durchführung, Fortführung und Sicherstellung der Zielerreichung des Projekts (z. B. Lieferung notwendiger Daten, etc.) zu gewährleisten. Vor einer Vergabe von Unteraufträgen an Dritte sind mind. zwei verschiedene Angebote einzuholen. Vor Unterauftragsvergabe ist eine vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
Der Vertrag beginnt ab Zuschlagserteilung und endet ohne besondere Kündigung nach Ablauf von zwei Vertragsjahren (24 Monaten), wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragszeitraums schriftlich die ihm eingeräumte Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um zwei weitere Vertragsjahre wahrgenommen hat.
Im Falle der Wahrnehmung der Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit endet der Vertrag ohne besondere Kündigung nach Ablauf von vier Vertragsjahren (48 Monaten).
Leistungen einer Strategischen Rechtsberatung
Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg
Im Zusammenhang mit der Etablierung und Umsetzung eines universitätsmedizinischen Verbunds zwischen dem Universitätsklinikum Heidelberg und dem Universitätsklinikum Mannheim sind vom juristischen Berater insbesondere folgende rechtliche- und steuerliche Beratungsaufgaben zu erfüllen:
1. Entwicklung eines geeigneten und interessengerechten Rechtsrahmens des Verbunds unter Berücksichtigung bereits vorhandener Vorüberlegungen ("share deal", "asset deal" etc.) - voraussichtlich wird der Rechtsrahmen ein "Mutter-Tochter-Modell" vorsehen.
2. Abstimmung des Rechtsrahmens mit den Beteiligten.
3. Abstimmung des Rechtsrahmens mit zu involvierenden Dritten.
4. Entwicklung eines auf den Rechtsrahmen abgestimmten und interessengerechten "Verbundvertrags" und dessen Abstimmung mit den Beteiligten.
5. Entwicklung von Lösungen für die allfälligen verbundspezifischen Rechtsfragen und ggf. Berücksichtigung dieser Lösungen im Verbundvertrag.
6. Berücksichtigung der Ergebnisse der Due Diligence.
7. Begleitung der Verhandlungen zwischen den Beteiligten und laufende Anpassung des Verbundvertrags an die erzielten Verhandlungsergebnisse.
8. Unterstützung bei der Kommunikation des Projekts - intern und extern.
9. Begleitung des Abschlusses des Verbundvertrags (inkl. der Medizinischen Fakultäten).
10. Begleitung der Umsetzung des Verbundvertrags (inkl. der Medizinischen Fakultäten).
11. Begleitung in sonstigen wesentlichen rechtlichen Fachgebiete (bspw. Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Fördermittelrecht, öffentlich-rechtlichen Fragestellungen, Vertiefte (Rechts-)Kenntnisse des Gesundheitswesens (Krankenhausfinanzierungsgesetz, Krankenhausentgeltgesetz, etc.) etc.).
Der Vertrag beginnt ab Zuschlagserteilung und endet ohne besondere Kündigung nach Ablauf von zwei Vertragsjahren (24 Monaten), wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragszeitraums schriftlich die ihm eingeräumte Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um zwei weitere Vertragsjahre wahrgenommen hat.
Im Falle der Wahrnehmung der Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit endet der Vertrag ohne besondere Kündigung nach Ablauf von vier Vertragsjahren (48 Monaten).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB:
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden bin/sind: ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.
Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:
Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576:
Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Folgende Eigenerklärungen:
- Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt
bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat
der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt
wird.
- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen
eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann
dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,
dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen
die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig
sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten
bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/
unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns
beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die
Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns
beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser
Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben
des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den
durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht nachweisen können. Dazu ist die Vorlage entsprechender Referenzen über mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbare Tätigkeiten erforderlich:
Für Los 1 (Leistungen eines Project Management Office (PMO)):
2 Referenzen über erfolgte PMO-Leistungen in einem Großprojekt zur Prüfung eines Zusammenschlusses von zwei Krankenhäusern der Maximalversorgung.
Je Referenz muss es sich bei mind. einem der zwei Krankenhäusern der Maximalversorgung um ein Universitätsklinikum handeln.
Referenzen eines noch laufenden Projektes sind zulässig. Beendete Projekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein.
Für Los 2 (Leistungen einer Strategischen Rechtsberatung):
2 Referenzen über erfolgte Leistungen einer Strategischen Rechtsberatung in einem Großprojekt zur Prüfung eines Zusammenschlusses von zwei Krankenhäusern der Maximalversorgung.
Je Referenz muss es sich bei mind. einem der zwei Krankenhäusern der Maximalversorgung um ein Universitätsklinikum handeln.
Referenzen eines noch laufenden Projektes sind zulässig. Beendete Projekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein.
Für Los 1 (Leistungen eines Project Management Office (PMO)):
2 Referenzen über erfolgte PMO-Leistungen in einem Großprojekt zur Prüfung eines Zusammenschlusses von zwei Krankenhäusern der Maximalversorgung.
Je Referenz muss es sich bei mind. einem der zwei Krankenhäusern der Maximalversorgung um ein Universitätsklinikum handeln.
Referenzen eines noch laufenden Projektes sind zulässig. Beendete Projekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein.
Für Los 2 (Leistungen einer Strategischen Rechtsberatung):
2 Referenzen über erfolgte Leistungen einer Strategischen Rechtsberatung in einem Großprojekt zur Prüfung eines Zusammenschlusses von zwei Krankenhäusern der Maximalversorgung.
Je Referenz muss es sich bei mind. einem der zwei Krankenhäusern der Maximalversorgung um ein Universitätsklinikum handeln.
Referenzen eines noch laufenden Projektes sind zulässig. Beendete Projekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein.
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten
Auftrags verwendet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Universitätsklinikum Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 670, 69120 Heidelberg
mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von
Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YDKR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx