1951/PG5G Projektträgerschaft Fördermaßnahmen 5 x 5G Referenznummer der Bekanntmachung: 1951/DK15
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicestelle Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 228-300-5726
Fax: +49 228-300-807-1490
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmdv.de
Abschnitt II: Gegenstand
1951/PG5G Projektträgerschaft Fördermaßnahmen 5 x 5G
1951/DK15 Projektträgerschaft Fördermaßnahmen 5 x 5G
Der Projektträger unterstützt das BMVI als Auftraggeber (AG) bei der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Der AG wird in diesem Rahmen eine dreistufige Fördermaßnahme umsetzen, für die in den Jahren 2019 bis 2024 voraussichtlich insgesamt bis zu100 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 sind derzeit Mittel i. H. v. 66 Mio. EUR verfügbar:
a) Die Förderung von – voraussichtlich 6 – Vorhaben von Forschungseinrichtungen oder Universitäten, für die bereits detailliert ausgearbeitete Projektskizzen für Forschungsvorhaben vorliegen;
b) Die Förderung von maximal 50 Konzepten für anwendungsorientierte Pilot vorhaben;
c) Auf Grundlage insbesondere der so entstandenen Konzepte wird der AG auf der Basis eines weiteren Förderaufrufs und einer gesonderten Förderrichtlinie in den Jahren 2020 und 2021 voraussichtlich jeweils weitere 5 Projekte fördern.
Der AG hat die Möglichkeit:
a) der optionalen Verlängerung bis zum 30.6.2025 und
b) der weiteren optionalen Verlängerung bis zum 30.6.2026.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative Begleitung der Fördermaßnahmen in den 3Förderstufen laut Leistungsbeschreibung. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Dem Auftragnehmer werden in Abhängigkeit von den jeweiligen Stufen insbesondere folgende Aufgaben übertragen:
— Information und Beratung der Förderinteressenten im Vorfeld des Skizzen-/Antragsverfahrens entsprechender Förderrichtlinie sowohl bei allgemeinen Anfragen als auch bei konkreten Antragsverfahrens bezogenen Fragestellungen,
— formale und fachliche Prüfung der Skizzen sowie der nachfolgenden Förderanträge,
— Beurteilung der formalen Förderwürdigkeit,
— Festsetzung der Zuwendung mit Auflagen und Nebenbestimmungen in Form eines Bewilligungsbescheids,
— Auszahlung der Fördermittel,
— Begleitung der bewilligten Vorhaben, u. a. Teilnahme an Sitzungen der Zuwendungsempfänger, Verfolgung der Verwertungsmaßnahmen der Zuwendungsempfänger und Prüfung der Umsetzung der Verwendung nach Vorhabenende, laufende Auswertung der Ergebnisse und Mitwirkung bei der Evaluationen der Projekte,
— Verwendungsnachweisprüfung, ggf. Erlass von Änderungs- und Rückforderungsbescheiden sowie deren rechtliche Durchsetzung,
— Aufbewahrung aller zuwendungsrelevanten Unterlagen und Übergabe dieser in elektronischer Form nach Abschluss der Projekte an den AG,
— treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO,
— Vor- und Nachbereitung sowie Teilnahme am alle 2 Wochen stattfindenden Jour fixe mit dem AG,
— Erstellung von Berichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
1951/PG5G Projektträgerschaft Fördermaßnahmen 5 x 5G
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499561
Fax: +49 2289499163
Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der Projektträger unterstützt das BMVI als Auftraggeber (AG) bei der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Der AG wird in diesem Rahmen eine dreistufige Fördermaßnahme umsetzen, für die in den Jahren 2019 bis 2024 voraussichtlich insgesamt bis zu 100 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 sind derzeit Mittel i. H. v. 66 Mio. EUR verfügbar:
a) Die Förderung von – voraussichtlich 6 – Vorhaben von Forschungseinrichtungen oder Universitäten, für die bereits detailliert ausgearbeitete Projektskizzen für Forschungsvorhaben vorliegen;
b) Die Förderung von maximal 50 Konzepten für anwendungsorientierte Pilot vorhaben;
c) Auf Grundlage insbesondere der so entstandenen Konzepte wird der AG auf der Basis eines weiteren Förderaufrufs und einer gesonderten Förderrichtlinie in den Jahren 2020 und 2021 voraussichtlich jeweils weitere 5 Projekte fördern.
Der AG hat die Möglichkeit:
a) der optionalen Verlängerung bis zum 30.6.2025 und
b) der weiteren optionalen Verlängerung bis zum 30.6.2026.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
In der sich anschließenden Umsetzungsphase des 5G-Innovationsprogramms wurden über 70 Konzepte eingereicht, von denen sich 11 Projekte durch ein hervorragendes Konzept auszeichneten. Auch hier wäre eine Reduzierung auf 10 Umsetzungsprojekte nach wettbewerblichen Kriterien nicht möglich gewesen. Die Erhöhung um 1 zusätzliches Projekt in der Umsetzungsphase (Stufe 3 der Förderung) war für den Auftraggeber nicht vorhersehbar, weil nicht davon auszugehen war, dass die eingereichten Konzepte inhaltlich und qualitativ so nah beieinander liegen würden.
Die zusätzlichen Leistungen entsprechen den beauftragten Projektträgerleistungen. Es handelt sich um eine Mengenmehrung um ca. 10% bei Stufe 3 der Förderung. Die Erhöhung des Umfangs der Projektträgerschaft ist auf die erhöhte Anzahl förderfähiger Projekte zurückzuführen, die vor der Prüfung und Bewertung der Förderfähigkeit der Förderanträge nicht absehbar waren. Ein Wechsel des Projektträgers kam aus folgenden wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht:- Anwendung eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes auf alle Förderanträge und Konzepte - Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung