1951/PG5G Projektträgerschaft Fördermaßnahmen 5 x 5G Referenznummer der Bekanntmachung: 1951/DK15

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicestelle Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 228-300-5726
Fax: +49 228-300-807-1490
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmdv.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

1951/PG5G Projektträgerschaft Fördermaßnahmen 5 x 5G

Referenznummer der Bekanntmachung: 1951/DK15
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

1951/DK15 Projektträgerschaft Fördermaßnahmen 5 x 5G

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Der Projektträger unterstützt das BMVI als Auftraggeber (AG) bei der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Der AG wird in diesem Rahmen eine dreistufige Fördermaßnahme umsetzen, für die in den Jahren 2019 bis 2024 voraussichtlich insgesamt bis zu100 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 sind derzeit Mittel i. H. v. 66 Mio. EUR verfügbar:

a) Die Förderung von – voraussichtlich 6 – Vorhaben von Forschungseinrichtungen oder Universitäten, für die bereits detailliert ausgearbeitete Projektskizzen für Forschungsvorhaben vorliegen;

b) Die Förderung von maximal 50 Konzepten für anwendungsorientierte Pilot vorhaben;

c) Auf Grundlage insbesondere der so entstandenen Konzepte wird der AG auf der Basis eines weiteren Förderaufrufs und einer gesonderten Förderrichtlinie in den Jahren 2020 und 2021 voraussichtlich jeweils weitere 5 Projekte fördern.

Der AG hat die Möglichkeit:

a) der optionalen Verlängerung bis zum 30.6.2025 und

b) der weiteren optionalen Verlängerung bis zum 30.6.2026.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative Begleitung der Fördermaßnahmen in den 3Förderstufen laut Leistungsbeschreibung. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Dem Auftragnehmer werden in Abhängigkeit von den jeweiligen Stufen insbesondere folgende Aufgaben übertragen:

— Information und Beratung der Förderinteressenten im Vorfeld des Skizzen-/Antragsverfahrens entsprechender Förderrichtlinie sowohl bei allgemeinen Anfragen als auch bei konkreten Antragsverfahrens bezogenen Fragestellungen,

— formale und fachliche Prüfung der Skizzen sowie der nachfolgenden Förderanträge,

— Beurteilung der formalen Förderwürdigkeit,

— Festsetzung der Zuwendung mit Auflagen und Nebenbestimmungen in Form eines Bewilligungsbescheids,

— Auszahlung der Fördermittel,

— Begleitung der bewilligten Vorhaben, u. a. Teilnahme an Sitzungen der Zuwendungsempfänger, Verfolgung der Verwertungsmaßnahmen der Zuwendungsempfänger und Prüfung der Umsetzung der Verwendung nach Vorhabenende, laufende Auswertung der Ergebnisse und Mitwirkung bei der Evaluationen der Projekte,

— Verwendungsnachweisprüfung, ggf. Erlass von Änderungs- und Rückforderungsbescheiden sowie deren rechtliche Durchsetzung,

— Aufbewahrung aller zuwendungsrelevanten Unterlagen und Übergabe dieser in elektronischer Form nach Abschluss der Projekte an den AG,

— treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO,

— Vor- und Nachbereitung sowie Teilnahme am alle 2 Wochen stattfindenden Jour fixe mit dem AG,

— Erstellung von Berichten.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 21/10/2019
Ende: 31/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 215-528415

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1951/PG5G
Bezeichnung des Auftrags:

1951/PG5G Projektträgerschaft Fördermaßnahmen 5 x 5G

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
21/10/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 2 343 830.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499561
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Projektträger unterstützt das BMVI als Auftraggeber (AG) bei der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Der AG wird in diesem Rahmen eine dreistufige Fördermaßnahme umsetzen, für die in den Jahren 2019 bis 2024 voraussichtlich insgesamt bis zu 100 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 sind derzeit Mittel i. H. v. 66 Mio. EUR verfügbar:

a) Die Förderung von – voraussichtlich 6 – Vorhaben von Forschungseinrichtungen oder Universitäten, für die bereits detailliert ausgearbeitete Projektskizzen für Forschungsvorhaben vorliegen;

b) Die Förderung von maximal 50 Konzepten für anwendungsorientierte Pilot vorhaben;

c) Auf Grundlage insbesondere der so entstandenen Konzepte wird der AG auf der Basis eines weiteren Förderaufrufs und einer gesonderten Förderrichtlinie in den Jahren 2020 und 2021 voraussichtlich jeweils weitere 5 Projekte fördern.

Der AG hat die Möglichkeit:

a) der optionalen Verlängerung bis zum 30.6.2025 und

b) der weiteren optionalen Verlängerung bis zum 30.6.2026.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 10/05/2021
Ende: 30/06/2025
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 114 738.20 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

In der sich anschließenden Umsetzungsphase des 5G-Innovationsprogramms wurden über 70 Konzepte eingereicht, von denen sich 11 Projekte durch ein hervorragendes Konzept auszeichneten. Auch hier wäre eine Reduzierung auf 10 Umsetzungsprojekte nach wettbewerblichen Kriterien nicht möglich gewesen. Die Erhöhung um 1 zusätzliches Projekt in der Umsetzungsphase (Stufe 3 der Förderung) war für den Auftraggeber nicht vorhersehbar, weil nicht davon auszugehen war, dass die eingereichten Konzepte inhaltlich und qualitativ so nah beieinander liegen würden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die zusätzlichen Leistungen entsprechen den beauftragten Projektträgerleistungen. Es handelt sich um eine Mengenmehrung um ca. 10% bei Stufe 3 der Förderung. Die Erhöhung des Umfangs der Projektträgerschaft ist auf die erhöhte Anzahl förderfähiger Projekte zurückzuführen, die vor der Prüfung und Bewertung der Förderfähigkeit der Förderanträge nicht absehbar waren. Ein Wechsel des Projektträgers kam aus folgenden wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht in Betracht:- Anwendung eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes auf alle Förderanträge und Konzepte - Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 2 461 990.54 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 2 576 728.74 EUR

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