Zukunftsfähige Schulen Gütersloh – Kattenstroth / Medienleitungen VE 04-6-KAT-3 Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-40-3-26
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsfähige Schulen Gütersloh – Kattenstroth / Medienleitungen VE 04-6-KAT-3
a. Verlegen von Leerrohren für IuK, Starkstrom in offenem Graben oder Spülbohrung
b. Verlegen von Fernwärmeleitungen in offenem Graben
c. Verlegen von TW-Leitungen in offenem Graben
d. Verlegen von RW/SW und Einbau von Hebe- und Rückstauanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
a. Verlegen von Leerrohren für IuK, Starkstrom in offenem Graben oder Spülbohrung
b. Verlegen von Fernwärmeleitungen in offenem Graben
c. Verlegen von TW-Leitungen in offenem Graben
d. Verlegen von RW/SW und Einbau von Hebe- und Rückstauanlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, soweit eine Pflicht zur Eintragung besteht (im Vordruck 124 mit dem Angebot).
2) Auf gesonderte Anforderung sind vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
1) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere vergleichbare Leistungen betrifft (im Vordruck 124 mit dem Angebot).
1) Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren (im Vordruck 124 mit dem Angebot).
2) Auf gesonderte Anforderung sind drei Referenznachweise nach näherer Maßgabe des Vordruck 124 vorzulegen, insb.: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung.
3) Eigenerklärung, dass die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (im Vordruck 124 mit dem Angebot).
4) Auf gesonderte Anforderung ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesen im Leitungspersonal, anzugeben.
5) Eigenerklärung über die Teile des Auftrags, die an Unterauftragnehmer vergeben werden, und über Eignungsleihe mit Namen des Unternehmens und bedienter Kapazität (im Vordruck 235 mit dem Angebot).
6) Auf gesonderte Anforderung ist eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazität sich der Bieter bedient, vorzulegen (Vordruck 236).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Gefordert ist die Eigenerklärung des Bieters, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Das schließt Eigenerklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation sowie zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ein. Dies schließt auch die Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ein. (im Vordruck 124 mit dem Angebot)
2) Auf gesonderte Anforderung sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorzulegen.
3) Auf gesonderte Anforderung ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
4) Bietergemeinschaften haben zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder der zu bildenden Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften (im Vordruck 234 mit dem Angebot).
5) Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (im Vordruck 523EU mit dem Angebot).
6) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (im Vordruck 522EU mit dem Angebot).
7) Hinweise: Die Teilnahme am Präqualifikationssystem (§ 6b EU Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VOB/A) dient nur der Entlastung des Bieters von der Beibringung der Eignungsnachweise, nicht jedoch ihrer Ersetzung. Die Erleichterung in Bezug auf die Beibringung ändert nichts daran, dass die Erfüllung der Eignungskriterien vom Bieter nachzuweisen ist. Vorgelegte Nachweise, die nur inhaltlich nicht den Anforderungen genügen, dürfen nach der Rechtsprechung nicht durch andere Nachweise ersetzt werden. Das gilt auch für Nachweise, die beim Präqualifizierungssystem hinterlegt sind und nur inhaltlich nicht den Anforderungen genügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.